§ 9 Gliederung des Studiums
(1) Der Promotionsstudiengang „Promotionsstudiengang für Agrarwissenschaften in Göttingen (PAG)“ ist weitgehend modular aufgebaut und umfasst die Teilnahme an Modulen, die Erstellung der Dissertation und die Disputation.
(2) Über die Annerkennung von Modulen außerhalb der Fakultät oder außerhalb der Universität Göttingen entscheidet die Studienkommission.
(3) Für die Erstellung der Dissertation stehen in der Regel nicht mehr als 105 Wochen zur Verfügung (144 Anrechnungspunkte). Eine Verlängerung ist gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 möglich.
(4) Die Zulassung zur Disputation setzt den Nachweis der erforderlichen Anrechnungspunkte aus den Lehrveranstaltungen und die Annahme der Dissertation voraus. Für die erfolgreiche Disputation werden 6 Anrechnungspunkte vergeben.
(5) Ein erfolgreicher Abschluss des Promotionsstudiums führt damit zu 180 ECTSAnrechnungspunkten.