Neue Ziele im Gewässerschutz
Mit Inkrafttreten der EG-WRRL findet zugleich ein Richtungswechsel in der europäischen Wasserpolitik statt - die bis dato dominierende kleinräumige, nutzungsorientierte Gewässerbewirtschaftung weicht nun einem ganzheitlichen und ökologisch orientierten Umgang mit der Ressource Wasser. Diese Sichtweise konstituiert sich im Wesentlichen in den folgenden beiden Punkten:
1. Da die unterschiedlichen Gewässerkategorien - Grundwasser, Oberflächengewässer wie Flüsse und Seen sowie Küsten- und Übergangsgewässer - in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet eine ökologische Einheit bilden, werden alle Gewässer in einem Einzugsgebiet gemeinsam betrachtet.
2. In der Vergangenheit wurde die Gewassergüte im Wesentlichen anhand der Chemikalienbelastung bewertet. Damit wird der ökologischen Komponente - Gewässer dienen als Lebensraum - nicht genug Rechnung getragen.
In Zukunft bemisst sich die Wassergüte somit stärker an der ökologischen Funktionalität, was neben dem "ökologischen" Zustand auch das ausreichende Vorhandensein ("mengenmäßiger" Zustand) der Ressource Wasser erfordert. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, ihre Gewässer in diesem Sinne zu schützen, zu verbessern und zu sanieren.