Antragsstellung
Vertreter*innen aller Einrichtungen der Universität Göttingen können einen Antrag auf Förderung aus den Stiftungsmitteln einreichen. Mit dem geplanten Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
Die Satzung der Stiftung und die Stiftungszwecke finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.uni-goettingen.de/de/190034.html. Die Beantragung von Fördermitteln ist möglichst einfach gestaltet, um den Aufwand für die Antragsteller*innen und die Bearbeitungszeit zu minimieren.
Unterschieden werden die Anträge in
- 1. Anträge auf Anschubfinanzierung
Anträge auf Anschubfinanzierung sind nach Beratung durch die Abteilung Forschung und Transfer über ein elektronisches Antragsformular einzureichen. Dieses finden Sie zusammen mit weiteren Informationen auf der folgenden Seite der Abteilung Forschung und Transfer:
https://www.uni-goettingen.de/de/536655.html
Anträge auf Anschubfinanzierung können jederzeit eingereicht werden. Der Stiftungsvorstand entscheidet in der Regel per Umlaufverfahren innerhalb weniger Tage, ob ein Antrag auf Anschubfinanzierung bewilligt wird. - 2. Allgemeine Anträge
Allgemeine Anträge richten Sie bitte formlos (nicht länger als drei Seiten) per E-Mail an:
Stiftung der Georg-August-Universität Göttingen
Stiftung Privaten Rechts
z. H. Susanne Becher
Goßlerstraße 5/7
37075 Göttingen
susanne.becher@zvw.uni-goettingen.de
Über allgemeine Anträge entscheidet der Stiftungsvorstand in seiner nächsten Sitzung.
Nähere Auskünfte erteilt Frau Susanne Becher, Tel.: 0551/39-24157, susanne.becher@zvw.uni-goettingen.de