Stifter und Stiftungszwecke

Die Stiftung bürgerlichen Rechts besteht aus ehemals selbstständigen Stiftungen und Nachlässen zugunsten der Georg-August-Universität. Zweck der Stiftung ist es, die Pflege und die Entwicklung der Wissenschaften an der Universität Göttingen unmittelbar zu fördern und zu unterstützen.

Zu den frühen Stiftungen zählt eine Zuwendung aus dem Testament der Verlegerin Anna Vandenhoeck (1709 bis 1787), der Witwe des ersten Universitäts-Buchdruckers in Göttingen. Der Klassische Philologe Prof. Dr. Hermann Sauppe erhielt zu seinem 50. Lehrjubiläum im Jahr 1883 von Freunden und Schülern einen Fonds zur Begründung einer Stiftung, um Studierende der Philologie an der Universität Göttingen zu unterstützen. Zum 150. Jubiläum der Georgia Augusta vier Jahre später wurde die Sauppe Stiftung errichtet. Geeignete Privatdozenten für die Juristische Fakultät zu gewinnen war der ursprüngliche Zweck der 1888 eingerichteten Thöl-Stiftung.

Zahlreiche Vermächtnisse erhielt die Universität Göttingen im 20. Jahrhundert. Der größte Nachlass stammt von Anna B. Lindemann aus Honolulu (Hawaii). Sie vererbte der Universität ohne Zweckbindung ein Vermögen im Wert von mehr als zwei Millionen Euro. Zudem erhielt die Hochschule drei Stiftungen zur Förderung der Krebsforschung in einem Wert von insgesamt einer halben Million Euro. Die Gelder stammen aus den Nachlässen der Eheleute Margarete und Artur Kubeschka, von Luise Stricker und von Dora Frieda Wirth.

Hochqualifizierte junge Wissenschaftler in den Disziplinen Physik, Mathematik und Medizin werden heute aus den Erträgen der Nachlässe von Wolfgang und Elise Ungewitter sowie von Dr. Anna Berliner gefördert. Das Ehepaar vererbte einen Großteil seines Vermögens im Gedenken an ihren im Krieg gefallenen Sohn. Die Psychologin Dr. Anna Berliner musste als Jüdin 1938 in die USA emigrieren. Trotz ihrer Erfahrungen im Dritten Reich verfügte sie 1966 testamentarisch, dass die Universität Göttingen ihr Vermögen für Forschungsstipendien in Mathematik und Physik unter dem Namen ihres Mannes Sigfrid Berliner einsetzen solle.

  • Nachlass der Eheleute Margarete und Artur Kubeschka (1961)
  • Nachlass Luise Stricker (1981)
  • Nachlass Dora Frieda Wirth (1996)
    Drei Stiftungen zum Zweck der Krebsforschung
  • Nachlass Dr. Sigfrid und Anna Berliner (1977)
    Forschungsstipendium in Mathematik und Physik
  • Nachlass der Eheleute Dr. Wolfgang u. Elise Ungewitter (1981)
    Förderung wissenschaftlicher Arbeiten in der Medizin und Physik
  • Nachlass Erna Bormann/Dr. Borsum (1973)
    Förderung der Agrarwissenschaften, Chemie, Mathematik und Physik
  • Nachlass Elisabeth Kluckhohn/Dr. Walther Blanck (1956)
    Förderung der Kunstgeschichte
  • Nachlass Henni Linnekogel (1974)
    Förderung begabter Studierender
  • Nachlass George Peters (1984)
    Förderung der Rechtswissenschaften, Chemie und Medizin
  • Nachlass Anna B. Lindemann (1936)
    Förderung ohne Zweckbindung

  • Vereinigte Stiftung:
    Ehemals rechtsfähige Stiftungen, deren Erträge so gering waren, dass mit ihnen die ursprünglichen Zwecke einzeln nicht mehr zu verwirklichen waren. Zu ihnen gehören die folgenden Nachlässe:

    Dr. Sielentz-Stiftung (1823)

    Von Werlhoff-Stiftung (1858)

    Sauppe-Stiftung (1887)

    Thöl-Stiftung (1888)

    Martius-Stiftung (1910)

    Tolle-Stiftung (1921)

    Unterstützungsstiftung
    (entstanden aus der Zusammenlegung alter Legate zur Unterstützung von Angehörigen der Universität und ihrer Kinder)

    Stipendienstiftung
    (Zusammenlegung aus 18 Stiftungen zum Zwecke der Unterstützung von Studierenden)

    Heitmüller-Stiftung (1944)

    Georg-Strecker-Stiftung (2018)
    Förderung von theologischer Wissenschaft und Forschung