Stiftungsorgane
Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat sowie der Stiftungsvorstand.
Die Satzung der Stiftung Privaten Rechts sieht vor, dass der Präsident/ die Präsidentin der Universität dem Stiftungsrat vorsitzt. Weiter sind im Stiftungsrat ein Vizepräsident/eine Vizepräsidentin als Stellvertreter/in, fünf Vertreter aus den Fakultäten sowie zwei Personen aus Wirtschaft, Kultur und Öffentlichem Leben vertreten. Der Stiftungsrat legt unter anderem die Grundsätze für die Anlageentscheidungen des Vermögens fest und entscheidet über Einzelförderungen, die über 30.000 Euro liegen.
Entscheidungen über Zuwendungen von bis zu 30.000 Euro werden vom Stiftungsvorstand getroffen. Ihm gehören Kraft Amtes das für Finanzen zuständige Präsidiumsmitglied der Universität und der Geschäftsführer des Universitätsbundes Göttingen e. V. an. Neben diesen beiden Personen wird ein weiteres externes Mitglied mit Wirtschaftskompetenz für drei Jahre in den Stiftungsvorstand gewählt.
Alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Die Satzung kann im Internet unter www.uni-goettingen.de/stiftung-privaten-rechts eingesehen werden.
1. Stiftungsrat
Prof. Dr. Metin Tolan
Präsident der Georg-August-Universität Göttingen
- Vorsitzender -
Prof. Dr. Anke Holler
- stellvertretende Vorsitzende -
Prof. Dr. med. Michael P. Schön
für die Medizin
Prof. Dr. Michael Thimann
für die Philosophische und Theologische Fakultät
Prof. Dr. Philipp Vana
für die Naturwissenschaftlichen Fakultäten
Prof. Dr. Oliver Mußhoff
für die "Grünen" Fakultäten
Prof. Dr. Waldemar Toporowski
für die Juristische, Wirtschaftswissenschaftliche und
Sozialwissenschaftliche Fakultät
Prof. Dr. Gerd Marowsky
IFNANO
Institut für Nanophotonik Göttingen e.V.
apl. Prof. Dr. Anne-Katrin Mahlein
Direktorin des Instituts für Zuckerrübenforschung
2. Stiftungsvorstand
Dr. Valérie Schüller
Vorsitzende des Vorstandes
Rainer Hald
Ehemaliger Sparkassendirektor der Sparkasse Göttingen
Prof. Dr. Jens Frahm
Universitätsbund e.V.