§ 8 Übergangsbestimmung
Abweichend von § 3 Abs. 1 muss für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2006/2007 der Zulassungsantrag aller Bewerberinnen und Bewerber mit den gemäß § 3 Abs. 2 erforderlichen Bewerbungsunterlagen erst bis zum 15. August 2006 bei der Universität eingegangen sein.