Modalitäten der Zwischenprüfung


Geplante Änderung der Zwischenprüfung ab dem WS 2024/25

Die Zwischenprüfung (Mag.Theol.120) soll ab dem WS 2024/25 aus einem Studienentwicklungsgespräch von ca. 30 Minuten Länge bestehen, das durch zwei Professor:innen oder eine:n Professor:in und eine:n Wiss. Mitarbeiter:in geführt wird. Für jeden Durchgang stellt das Prüfungsamt zwei oder drei Paare von Gesprächspartner:innen zusammen.

Grundlage des Studienentwicklungsgesprächs ist ein schriftlicher Bericht im Umfang von 8.000 bis 10.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zur Anlage des bisherigen Studiums, der eine tabellarische Übersicht über die besuchten Lehrveranstaltungen enthält und darüber Auskunft gibt,
(1) welche besonders bedeutsamen Einsichten die zu prüfende Person über den Inhalt des Theologiestudiums sowie den inneren Zusammenhang der theologischen Fächer gewonnen hat,
(2) welche zwei oder drei wissenschaftlichen Methoden ihr für das theologische Arbeiten besonders wichtig erscheinen und
(3) worin sie den Zusammenhang von inhaltlichen Einsichten und wissenschaftlichen Methoden sieht.

Das Studienentwicklungsgespräch selbst thematisiert auf der Grundlage dieses Berichts die Planung des Hauptstudiums, insbesondere die Setzung von Studienschwerpunkten und weitere Studienoptionen.
Das Gespräch wird nicht benotet, sondern mit bestanden/nicht bestanden bewertet. Die Note der Zwischenprüfung errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Modulnoten des Grundstudiums.

Voraussetzungen für die Anmeldung zur Zwischenprüfung sind a) die erfolgreiche Absolvierung der Prüfungen in den drei alten Sprachen und b) die erfolgreiche Absolvierung der Module Mag.Theol.101a und 102a sowie der Basismodule in AT, NT, KG, ST und PT.

Mag.Theol.112a (PStO ab WS 2022/23)

Voraussetzungen für die Anmeldung sind a) die erfolgreiche Absolvierung der Prüfungen in den drei alten Sprachen und b) die erfolgreiche Absolvierung der Module Mag.Theol.101a und 102a, der Basismodule in AT, NT und KG sowie des Basismoduls ST, sofern dieses nicht durch die Fachprüfung im Rahmen der Zwischenprüfung abgeschlossen wird. Anstelle der mündlichen Prüfung in dem exegetischen Fach, in dem keine Klausur absolviert wird, kann eine ST-Proseminararbeit oder eine mündliche Prüfung in Ökumenischer Theologie, Judaistik bzw. Religionswissenschaft absolviert oder (aus Mag.Theol.106a bzw. 108a) anerkannt werden.

Im Übrigen gelten für Mag.Theol.112a die gleichen Bestimmungen wie für die Zwischenprüfung in Gestalt von Mag.Theol.112 (s. unten).

Mag.Theol.112 (PStO bis einschl. SoSe 2022)

Die Zwischenprüfung im Studiengang Magister Theologiae markiert den Übergang vom Grund- zum Hauptstudium. Sie besteht aus einer exegetischen Klausur (Altes Testament oder Neues Testament), einer mündlichen Prüfung im Fach Kirchengeschichte und einer mündlichen Prüfung in demjenigen exegetischen Fach, in dem keine Klausur geschrieben wird. Diese zweite mündliche Prüfung kann in Mag.Theol.112 durch eine Vier-Wochen-Arbeit (in AT [im Falle einer NT-Klausur] bzw. NT [im Falle einer AT-Klausur], ST oder PT) ersetzt werden.

Voraussetzung für die Anmeldung zur Zwischenprüfung sind
a) die erfolgreiche Absolvierung der Prüfungen in den drei alten Sprachen,
b) der Nachweis von mindestens 75 Credits aus dem Grundstudium,
c) der Abschluss der Module Mag.Theol.101, 102, 105 und 106,
d) der Abschluss der Module Mag.Theol.103 und 104 bzw. eines dieser Module, sofern das andere erst im Rahmen der Zwischenprüfung selbst abgeschlossen werden soll.

Die Formulare für die Prüfungsanmeldung können in der rechten Spalte dieser Webseite heruntergeladen werden; sie dienen der Ermittlung der Angaben, die für die individuelle Prüfungsgestaltung nötig sind (z.B. Wahl des Klausurfachs), und bieten den vorgeschlagenen Prüfer:innen die Gelegenheit, ihre Bereitschaft zur Abnahme der jeweiligen Teilprüfung zu erklären.

Anmeldung: Im Prüfungssemester sind die vollständig ausgefüllten Formulare persönlich oder per E-Mail im Prüfungsamt einzureichen, und zwar bis Ende Mai (Sommersemester) bzw. bis Anfang Dezember (Wintersemester).

Die Leistungen der Zwischenprüfung (Klausur in AT oder NT; mündliche Prüfung in KG) werden in der Regel am Ende der Vorlesungszeit erbracht (zu den jeweils aktuellen Terminen vgl. den Link in der rechten Spalte).

Als bestanden gilt die Zwischenprüfung erst dann, wenn sämtliche Module des Grundstudiums vollständig abgeschlossen sind. Das Zwischenprüfungszeugnis dokumentiert alle im Grundstudium absolvierten Leistungen.