Anmeldung zur Promotionsprüfung
Bis auf die Biologische Fakultät wird der schriftliche Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung beim Dekanat der zuständigen Fakultät gestellt.
Die Anmeldung zur Promotionsprüfung in der Biologischen Fakultät erfolgt im Prüfungsamt.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Ein Exemplar der Dissertation.
- Leistungsnachweise gemäß den Anforderungen des zugehörigen Promotionsprogramms
- Etwaige veröffentlichte wissenschaftliche Schriften der Bewerberin oder des Bewerbers im Zusammenhang mit der Dissertation.
- Angabe des Faches der Dissertation sowie zweier zum Forschungsfeld der Dissertation komplementärer Gebiete aus Mathematik und Naturwissenschaften. Gebiete aus anderen Fächern können auf Antrag vom Dekanat zugelassen werden.
- Studienzeitbescheinigung + Stammdatenblatt
- Ggf. Genehmigung für eine externe Dissertation (vgl. RPO § 5 (2))
- Vorschlag für die Referierenden der Dissertation und für die weiteren Mitglieder der Prüfungskommission
- Terminvorschlag für die mündliche Prüfung, der mit den beteiligten Kommissionsmitgliedern im voraus abgesprochen ist; sofern ein solcher Terminvorschlag nicht möglich ist, entscheidet das Dekanat.
(§ 6) Promotionsordnung der mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fakultäten vom 13.09.2006