Der Bachelor- / Masterstudiengang "Angewandte Informatik", Prüfungsordnung vom 22.6.2000:

§ 31,3: Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuß die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um 2 Monate verlängern.



"Neue" Prüfungsordnung vom 22.09.2006
(Amtliche Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen vom 22.09.2006/Nr. 20):

§ 12,5: Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten kann die Prüfungskommission im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer die Bearbeitungszeit um maximal 1 Monat verlängern. Es gilt § 18 Abs. 2 APO.