Die pandemische Lage in
Deutschland hat sich endlich etwas entspannt. Die Regeln der Schule und der
Universität wurden entsprechend angepasst, so dass nach über einem Jahr im
Online-Modus endlich wieder Unterrichtseinheiten mit den Schüler*innen in den
Räumlichkeiten des Andreanum möglich sind. Nach vielen anschaulichen
Experimenten aus dem Bereich der Naturwissenschaften sollten die Schüler*innen
des zweiten Projektjahres nun an zwei Terminen im März einen tieferen Einblick
in die Tätigkeit von Jurist*innen, die Arbeit mit Gesetzen und die juristische
Methodenlehre erhalten.
In einer ersten Einheit bearbeiteten
die Schüler*innen zunächst sehr engagiert ein speziell für sie konzipiertes Arbeitsblatt
zu den vier klassischen juristischen Auslegungsmethoden. Anhand von fiktiven
Beispielnormen aus dem Bereich des Tierschutzrechtes lernten sie, wie präzise
man ein Gesetz lesen muss, um es anhand des Wortlautes zu interpretieren.
Darüber hinaus konnte auch ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wie der geschichtliche
Kontext eines Gesetzes in die Interpretation mit einfließt. Anhand weiterer
Beispiele wurde deutlich, wie die Systematik und der Telos, also der Sinn und
Zweck einer Norm, die Interpretation beeinflussen können.
Im Anschluss konnten die
Schüler*innen das zuvor gelernte Wissen selbständig in einer Gruppenarbeit
anwenden. Dazu bearbeiteten sie einen Sachverhalt, der einer Aufgabenstellung
für Jurastudierende nachempfunden war. Jede Gruppe beschäftigte sich eingehend
mit einer der vier juristischen Auslegungsmethoden. Nach dem Zusammentragen der
Argumente im Plenum fanden die Schüler*innen eine juristisch fundierte
Begründung für ein gut vertretbares Ergebnis.
Die zweite Unterrichtseinheit
wurde zunächst zur Vorbereitung auf die Ende April anstehende zweite Exkursion
nach Göttingen genutzt. Um die Schüler*innen auf das Gespräch mit dem Verwaltungsrichter
Thius Vogel einzustimmen, wurden in Anknüpfung an die Einheiten im Januar zunächst
noch einmal die verschiedenen Akteure eines Gerichtsverfahrens vorgestellt. Die
Schüler*innen zeigten sehr viel Interesse an der täglichen Arbeit eines
Richters und sammelten Fragen, die sie Herrn Vogel stellen möchten.
Anknüpfend an die vorherige
Stunde lernten die Schüler*innen dann einige Grundrechte kennen. Neben einer
allgemeinen Einführung in den ersten Abschnitt des Grundgesetzes wurden einige
der „Klassiker“-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wie zum Beispiel
die Entscheidungen zum Reiten im Walde und zur Taubenfütterung, vorgestellt, um
den Schüler*innen die Reichweite und den Schutzbereich der Grundrechte näher zu
bringen. Hierbei konnten die Schüler*innen erneut unter Beweis stellen, dass
sie die sehr abstrakten Normen mit lediglich kleinen Hilfestellungen selbst auslegen
konnten.
Nach diesen zwei juristischen
Einheiten sind die Schüler*innen gut vorbereitet auf die nächste Exkursion nach
Göttingen.