Mitglieder des Betreuungsausschusses


  • Das Dekanat setzt für jedes Promotionsverfahren einen
    mindestens zweiköpfigen Betreuungsausschuss ein (Thesis Committee).
  • Dem Betreuungsausschuss gehört mindestens eine
    hauptberufliche Professorin oder ein hauptberuflicher Professor der
    zuständigen Fakultät an, die oder der in der Regel zur Referentin oder zum Referenten der Dissertation bestellt wird.
  • Alle Mitglieder des Betreuungsausschusses müssen promoviert sein.



(§ 4) Promotionsordnung der mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fakultäten vom 13.09.2006