Mitglieder des Betreuungsausschusses
- Das Dekanat setzt für jedes Promotionsverfahren einen
mindestens zweiköpfigen Betreuungsausschuss ein (Thesis Committee). - Dem Betreuungsausschuss gehört mindestens eine
hauptberufliche Professorin oder ein hauptberuflicher Professor der
zuständigen Fakultät an, die oder der in der Regel zur Referentin oder zum Referenten der Dissertation bestellt wird. - Alle Mitglieder des Betreuungsausschusses müssen promoviert sein.
(§ 4) Promotionsordnung der mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fakultäten vom 13.09.2006