Modalitäten der Zwischenprüfung


Formulare für die Anmeldung zur Zwischenprüfung im SoSe 2024 finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite. Bitte beachten Sie dabei und im Folgenden den Unterschied zwischen Mag.Theol.112 und 112a.

Mag.Theol.112 (PStO bis einschl. SoSe 2022)

Die Zwischenprüfung im Studiengang Magister Theologiae markiert den Übergang vom Grund- zum Hauptstudium. Sie besteht aus einer exegetischen Klausur (Altes Testament oder Neues Testament), einer mündlichen Prüfung im Fach Kirchengeschichte und einer mündlichen Prüfung in demjenigen exegetischen Fach, in dem keine Klausur geschrieben wird. Diese zweite mündliche Prüfung kann in Mag.Theol.112 durch eine Vier-Wochen-Arbeit (in AT [im Falle einer NT-Klausur] bzw. NT [im Falle einer AT-Klausur], ST oder PT) ersetzt werden.

Voraussetzung für die Anmeldung zur Zwischenprüfung sind
a) die erfolgreiche Absolvierung der Prüfungen in den drei alten Sprachen,
b) der Nachweis von mindestens 75 Credits aus dem Grundstudium,
c) der Abschluss der Module Mag.Theol.101, 102, 105 und 106,
d) der Abschluss der Module Mag.Theol.103 und 104 bzw. eines dieser Module, sofern das andere erst im Rahmen der Zwischenprüfung selbst abgeschlossen werden soll.

Die Formulare für die Prüfungsanmeldung können in der rechten Spalte dieser Webseite heruntergeladen werden; sie dienen der Ermittlung der Angaben, die für die individuelle Prüfungsgestaltung nötig sind (z.B. Wahl des Klausurfachs), und bieten den vorgeschlagenen Prüfer:innen die Gelegenheit, ihre Bereitschaft zur Abnahme der jeweiligen Teilprüfung zu erklären.

Anmeldung: Im Prüfungssemester sind die vollständig ausgefüllten Formulare persönlich oder per E-Mail im Prüfungsamt einzureichen, und zwar bis Ende Mai (Sommersemester) bzw. bis Anfang Dezember (Wintersemester).

Die Leistungen der Zwischenprüfung (Klausur in AT oder NT; mündliche Prüfung in KG) werden in der Regel am Ende der Vorlesungszeit erbracht (zu den jeweils aktuellen Terminen vgl. den Link in der rechten Spalte).

Als bestanden gilt die Zwischenprüfung erst dann, wenn sämtliche Module des Grundstudiums vollständig abgeschlossen sind. Das Zwischenprüfungszeugnis dokumentiert alle im Grundstudium absolvierten Leistungen.

Mag.Theol.112a (PStO ab WS 2022/23)

Voraussetzungen für die Anmeldung sind a) die erfolgreiche Absolvierung der Prüfungen in den drei alten Sprachen und b) die erfolgreiche Absolvierung der Module Mag.Theol.101a und 102a, der Basismodule in AT, NT und KG sowie des Basismoduls ST, sofern dieses nicht durch die Fachprüfung im Rahmen der Zwischenprüfung abgeschlossen wird. Anstelle der mündlichen Prüfung in dem exegetischen Fach, in dem keine Klausur absolviert wird, kann eine ST-Proseminararbeit oder eine mündliche Prüfung in Ökumenischer Theologie, Judaistik bzw. Religionswissenschaft absolviert oder (aus Mag.Theol.106a bzw. 108a) anerkannt werden.

Im Übrigen gelten für Mag.Theol.112a die gleichen Bestimmungen wie für die Zwischenprüfung in Gestalt von Mag.Theol.112 (s. oben).