Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang "Antike Kulturen" (78/ 42 C)
- B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
- Fachliche Einschlägigkeit: Entweder
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- Leistungen in der Geschichte im Umfang von wenigstens 60 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in Alter Geschichte im Umfang von wenigstens 20 Anrechnungspunkten, oder
- Leistungen in der Altertumswissenschaft / Antike Kulturen im Umfang von wenigstens 75 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen im Bereich der griechischen Geschichte sowie der römischen Geschichte im Umfang von jeweils wenigstens 6 Anrechnungspunkten, insgesamt aber von wenigstens 20 Anrechnungspunkten,
oder
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Leistungen in Ägyptologie, Koptologie, Klassischer Philologie, Papyrologie, Klassischer Archäologie, Christlicher Archäologie, Ur- und Frühgeschichte, Altorientalistik, Keilschriftkunde, Vorderasiatischer Archäologie, Alte Geschichte, Mittlerer und Neuer Geschichte, Byzantinistik, Evangelischer Theologie, Katholischer Theologie, Judaistik/Jewish Studies, Afrikanistik, Arabistik, Ancient Near Eastern Studies, Classical Studies, Gender Studies, Kunstgeschichte, Komparatistik/Vergleichender Literaturwissenschaft, Linguistik, Altertumswissenschaft/Antike Kulturen, Anthropologie, Ethnologie, Europäischer Ethnologie/Volkskunde oder Religionswissenschaft im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten,
oder
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- Leistungen im Bereich der Koptologie, christlichen Archäologie oder Theologie im Umfang von wenigstens 60 Anrechnungspunkten oder
- Leistungen in der Altertumswissenschaft/Antike Kulturen im Umfang von wenigstens 75 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen im Bereich der Koptologie, der christlichen Archäologie sowie der Theologie im Umfang von jeweils wenigstens 6 Anrechnungspunkten, insgesamt aber von wenigstens 20 Anrechnungspunkten.
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- Sprachvoraussetzungen: Abhängig vom Nachweis der fachlichen Einschlägigkeit (s.o.)
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Bewerberinnen und Bewerber, die ein fachlich einschlägiges Vorstudium gemäß Nr. 1 (s.o.) nachweisen, müssen Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums nachweisen. Der Nachweis ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters zu erbringen; die Einschreibung ist bis zum Nachweis der Leistung auflösend bedingt,
oder
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Bewerberinnen und Bewerber, die ein fachlich einschlägiges Vorstudium gemäß Nr. 2 (s.o.) nachweisen, müssen Sprachkenntnisse des Mittelägyptischen oder des Sahidischen im Umfang von wenigstens 12 C oder Sprachkenntnisse des Mittelägyptischen im Umfang von wenigstens 12 C oder Sprachkenntnisse des Sahidischen im Umfang von wenigstens 12 C nachweisen. Der Nachweis ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters zu erbringen; die Einschreibung ist bis zum Nachweis der Leistung auflösend bedingt.
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- Empfohlene Vorkenntnisse: Grundkenntnisse des Altgriechischen sowie der englischen Sprache und einer weiteren modernen europäischen Fremdsprache werden dringend empfohlen.