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Hilfen zur Systemakkreditierung

Glossar


Akkreditierungsagenturen betreuen und führen die Akkreditierungsverfahren durch. Sie werden vom Akkreditierungsrat zugelassen. Das Verfahren zur Systemakkreditierung an der Universität Göttingen wird von der ZEvA betreut.


Die Stiftung Akkreditierungsrat ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen.

Die Aufgaben der Stiftung sind im Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) festgelegt. Als wesentliche Neuerung kommt dem Akkreditierungsrat als zentralem Beschlussgremium der Stiftung seit 2018 die Aufgabe zu, auf der Grundlage von Gutachten über die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) und die Akkreditierung von Qualitätsmanagementsystemen (Systemakkreditierung) zu entscheiden.


Ist der Zeitraum zwischen zwei (internen) Akkreditierungsverfahren. Die interne Akkreditierung findet für jedes Cluster im Zeitraum bis zum Wintersemester 2026/27 erstmalig statt, anschließend im Rhythmus von 6 Jahren. Mit erfolgreicher zweiter interner Akkreditierung wird eine Erweiterung des internen Akkreditierungszyklus auf 8 Jahre angestrebt.


Absolvent*innen eines Studiengangs, die entsprechend der Rechtsgrundlagen in das QM-System eingebunden sind. Die Universität Göttingen führt einmal jährlich eine zentrale Befragung der Absolvent*innen durch, deren Ergebnisse in das QM-System einfließen.


Das Beschwerde- und Schlichtungsverfahren im Rahmen des zentralen Verfahrens zur internen Akkreditierung ist ein in der QMO-SL geregelter Mechanismus zur Schlichtung bei Dissens über die Akkreditierungsentscheidung.

Die Fakultät hat nach Bekanntgabe der Akkreditierungsentscheidung die Möglichkeit innerhalb von sechs Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, der das Präsidium dann Abhilfe schaffen kann und ggf. seine Akkreditierungsentscheidung ändert. Ist dies nicht möglich, kann die Fakultät ein Schlichtungsverfahren anstreben. Im Zuge dessen wird vom Senat eine Schlichtungskommission benannt, die das Akkreditierungsverfahren und die entsprechenden Unterlagen sichtet und Gespräche mit dem Präsidium und betreffenden Fakultät führt. Im Anschluss formuliert sie eine Empfehlung für das Präsidium, dass die Umsetzung dann in die Wege leitet.

Das Ergebnis kann sein, dass entweder die vorherige Akkreditierungsentscheidung bestehen bleibt oder eine weitere interne Bewertungskommission erneut eine zentrale Bewertung durchführt oder eine extern eingesetzte Bewertungskommission eine Bewertung nach den Regeln der Programmakkreditierung durchführt.


Die Bewertungskommissionen setzen sich aus universitätsinternen, jedoch fakultätsfremden Mitgliedern zusammen und prüfen im Rahmen der internen Akkreditierung die Ergebnisse des dezentralen Qualitätsmanagements (dQM). Einer Bewertungskommission gehören drei stimmberechtigte Lehrende, darunter mindestens ein*e Hochschullehrer*in, sowie zwei stimmberechtigte Studierende an. Beratend können die Gleichstellungsbeauftragte der Universität teilnehmen. Vertreter*innen der Abteilung Studium und Lehre beraten und begleiten die Kommissionen und nehmen ohne Stimmrecht teil.

Die Bewertungskommission führt die zentrale Bewertung u.a. anhand der Stellungnahmen der externen, im dezentralen Qualitätsmanagement (dQM) beteiligten Gutachtenden, der Ergebnisse des dQM (insb. den Maßnahmenübersichten und Protokollen der Qualitätsrunden) sowie den aktuellen Studiengangordnungen und Studiengangreports durch und schlägt dem Präsidium in einem Bewertungsbericht mögliche Auflagen und Empfehlungen vor. Die endgültige Akkreditierungsentscheidung trifft das Präsidium.

Um Mitglied einer Bewertungskommission zu werden, muss man Mitglied des Bewertungspools (s.u.) sein und sich für ein zentrales Verfahren bewerben, das auf der Homepage ausgeschrieben wurde.


Interessierte Universitätsmitglieder aus allen Statusgruppen, die bereit sind, als Mitglieder interner Bewertungskommission an internen Akkreditierungsverfahren zu Studiengängen anderer Fakultäten mitzuwirken, können für den Bewertungspool nominiert werden.

Nominierungsberechtigt sind Organe der Universität, der Fakultäten und der Studierendenschaft. Studierende können zusätzlich über eine hochschulöffentliche Ausschreibung in den Pool aufgenommen werden.


Ein Cluster ist ein Bündel mehrerer, fachlich-inhaltlich verwandter Studiengänge, die zum Zwecke der Akkreditierung gemeinsam betrachtet werden. Aktuell hat die Universität ca. 60 Cluster aus ihren ca. 200 Studienangeboten gebildet.


Ist der Teil des QM-Systems der Universität Göttingen, der von den Fakultäten durchgeführt wird.

Die Universität Göttingen hat sich bewusst dafür entschieden, ihren Fakultäten in der Umsetzung des dezentralen Qualitätsmanagements Gestaltungsfreiräume einzuräumen, um den spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Fächer und Wissenschaftskulturen gerecht zu werden. Innerhalb eines festgelegten Rahmens universitätsweiter Mindestanforderungen formulieren die Fakultäten ihr eigenes dezentrales Qualitätsmanagementkonzept, das den jeweiligen (Gremien-)Strukturen und Spezifika der Fakultät angepasst ist.


Das Dissensverfahren im Rahmen des dQM ist ein in der QMO-SL geregelter Mechanismus zur Schlichtung innerhalb der Fakultät (ggf. gemeinsam mit dem Präsidium), wenn es zu unterschiedlichen Einschätzungen über die Festlegung, Durchführung von Maßnahmen oder der Erfüllung fachlich-inhaltlicher Qualitätskriterien kommt.

Zunächst trifft der Fakultätsrat die finale Entscheidung. Je nach Dissensfall können auch das Präsidium/Präsidiumsmitglied für den Geschäftsbereich Studium und Lehre oder auch externe Gutachter*innen hinzugezogen werden.


Transparenz und Dokumentation werden über das für das QM-System konzipierte zentrale Dokumentenmanagementsystem d.3 sichergestellt. Die Beteiligten am Verfahren und Statusgruppen erhalten im Rahmen eines Rechtekonzeptes Zugang zum System. Die Dokumentation ist von allen Beteiligten durchzuführen.

Die Fakultäten sind u.a. verpflichtet, Informationen zu ihren dQM-Konzepten, den Studiengangclustern sowie den Qualitätsrunden bereitzustellen. Der Umsetzungsstand beschlossener Maßnahmen und zentrale Qualitätsentwicklungsmaßnahmen muss mindestens fakultätsöffentlich zugänglich sein und auf den Websites transparent dargestellt werden. Die Abteilung Studium und Lehre stellt u.a. die Ergebnisse der zentralen Evaluationen, die Studiengangreports, alle relevanten Ordnungen sowie die externen Stellungnahmen und Ergebnisse der internen Akkreditierung zur Verfügung.


Für das QM-System konzipierte zentrale Dokumentenmanagementsystem zur Verwaltung und Bereitstellung von Qualitätsdokumenten wie den Ergebnissen aus dem dQM und zentralen QM, der Dokumentation der internen Akkreditierungen, Studiengangberichten und Evaluationsdaten. d.3 sichert Transparenz und Dokumentation im QMS.

Es bietet ebenso Unterstützung, in dem Workflows bspw. zur Planung der Qualitätsrunden und dem Maßnahmencontrolling angeboten werden, oder aber auch das Fristenmanagement erleichtert werden kann. Über ein umfassendes Rechtekonzept können die verschiedenen am System beteiligten Statusgruppen Zugang zum System erhalten und Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.


Ist die (interne) Akkreditierung eines neu eingerichteten Studienangebotes.


Externe Gutachtende sind an Akkreditierungsverfahren zu beteiligen; eine externen Gutachtendengruppe an der Universität Göttingen setzt sich jeweils aus eine*r Vertreter*in der Fachwissenschaft, der Berufspraxis sowie der Studierenden zusammen. Die Benennung erfolgt durch das Präsidium.

Die Fakultät hat ein Vorschlagsrecht für die Vertreter*innen der Fachwissenschaft und der Berufspraxis (hierbei müssen Kriterien zur Unbefangenheit berücksichtigt werden), die studentischen Gutachtenden werden über den studentischen Akkreditierungspool oder einschlägige Fakultäten gewonnen. Die Betreuung und Schulung der externen Gutachtenden erfolgt durch die Abteilung Studium und Lehre.

Im QM-System werden die externen Gutachtenden am dezentralen Verfahren beteiligt und verfassen anschließend anhand eines Fragebogens eine gutachterliche Stellungnahme für jeden Studiengang. Die Einbindung findet mind. einmal pro Akkreditierungszyklus auf Clusterebene statt. Die Gutachten fließen in das zentrale Verfahren zur internen Akkreditierungsentscheidung ein.


Die Funktionalitätsprüfung ist ein Instrument auf Ebene des QM-Systems der Universität und eine regelmäßige Überprüfung (aktuell alle 6 Jahre) durch den Koordinierungsausschuss Qualität in Studium und Lehre (KASL), ob das dezentrale Qualitätsmanagement der Fakultäten die vorgesehenen Funktionen erfüllt und die Regelkreisläufe geschlossen sind. In die Überprüfung fließen die Erkenntnisse aus den Unterlagen zum dQM, den Perspektivgesprächen sowie den internen Akkreditierungsverfahren, wenn diese mögliche kritische Hinweise bezüglich der Funktionalität des dQM geliefert haben.


Die interne Akkreditierung bestätigt, dass ein Studiengang die Anforderungen der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung (Nds. StudAkkVO) sowie die hochschulinternen Qualitätssicherungsstandards erfüllt. Das Präsidium entscheidet über die interne Akkreditierung auf Grundlage der Bewertungsberichte der Bewertungskommission (inklusive des Auszuges der externen Gutachten) und der Stellungnahme der Fakultät zu den Bewertungsberichten. Daneben können die Ergebnisse des dQM und weitere Unterlagen herangezogen werden. Mit einer positiven Entscheidung wird das Siegel des Akkreditierungsrates verliehen.


Der KASL ist das universitätsweite Gremium zur Steuerung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements in Studium und Lehre. Er berät zu wesentlichen Entwicklungen des QM-Systems, gibt Empfehlungen zur Qualitätssicherung und überprüft die Funktionalität des dQM.


Diese alle 2 Jahre stattfindenden Gespräche zwischen dem für Studium und Lehre zuständige Präsidiumsmitglied und den Fakultäten dienen der strategischen Steuerung der Qualitätsentwicklung des QM-Systems und der Reflexion über die Wirksamkeit des dQM. Sie können zu Zielvereinbarungen und entsprechenden Maßnahmenumsetzungen führen.


Die QMO-SL ist die Ordnung über das Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre und die Evaluation der Lehre an der Georg-August-Universität Göttingen und regelt alles zu unseren Evaluationen und unserem QM-System - Regelkreisläufe, Verantwortlichkeiten etc. pp.


Sind das Kernelement des dezentralen Qualitätsmanagements (dQM) zur systematischen Bewertung und Weiterentwicklung von Studiengängen. Sie finden mindestens alle zwei Jahre statt und bringen Lehrende, Studierende sowie weitere Beteiligte zusammen, um auf Basis von Evaluationsergebnissen, Leistungsdaten und Studiengangsmonitoring über die Qualität und Weiterentwicklung der Studienangebote zu beraten.

Die Qualitätsrunden sind strukturiert und datenbasiert und dienen dazu, Stärken und Schwächen in Studium und Lehre zu identifizieren und Vorschläge für Maßnahmen abzuleiten. Je nach Fakultät können sie in unterschiedlichen Formaten organisiert sein. Externe Gutachter*innen werden mindestens einmal pro Akkreditierungszyklus eingebunden, um eine unabhängige Perspektive zu gewährleisten.

Die Festlegung und Umsetzung der Maßnahmen wird dann von der Fakultät in die Wege geleitet und verfolgt. Die Fakultätsmitglieder werden regelmäßig darüber informiert.


Ist die (interne) Akkreditierung bereits bestehender Studienangebote in Clustern.


Durch die Abteilung Studium und Lehre erstellter Bericht, der auf Befragungs- und Verhaltensdaten aus verschiedenen Quellen, darunter Daten der Studierenden- und Prüfungsverwaltung sowie Evaluationsergebnisse basiert und für die Qualitätsrunden im dQM sowie die zentrale Bewertung genutzt und einmal im Semester über das Dokumentenmanagementsystem d.3 bereitgestellt werden. Um den verschiedenen Zielgruppen und Ansprüchen gerecht zu werden, gibt es entsprechend des Rechtekonzeptes in d.3 verschiedene Versionen, die bspw. bereits datenschutzgeprüft sind und in den Qualitätsrunden genutzt werden können.


Die Systemakkreditierung bestätigt, dass das Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule in Studium und Lehre geeignet ist, die Qualität der Studiengänge kontinuierlich zu sichern und weiterzuentwickeln. Sie wird durch eine externe Akkreditierungsagentur geprüft und vom Akkreditierungsrat verliehen. Mit einer erfolgreichen Systemakkreditierung erhält die Hochschule das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen und damit die Akkreditierungspflicht für ihre Studienangebote eigenständig zu erfüllen.


Ist das Verfahren, in dem die Hochschule nachweist, dass ihr Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre geeignet ist, die Qualität ihrer Studiengänge zu sichern und weiterzuentwickeln. Eine erfolgreiche Systemakkreditierung berechtigt die Universität, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen (interne Akkreditierung).

Im November 2019 wurde die Universität zum Hauptverfahren zugelassen. Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens finden Sie hier.


Wesentliche Änderungen eines Studienganges können das Ergebnis einer Qualitätsrunde und anschließenden Befassung der fakultären Gremien sein. Bei der vom dQM unabhängigen Planung von wesentlichen Änderungen ist zusätzlich zum regulären Zeitplan eine Qualitätsrunde durchzuführen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören insbesondere die Umbenennung eines Studiengangs oder die Einführung und Aufgabe von Studienschwerpunkten. Bei der Planung von wesentlichen Änderungen müssen die entsprechenden Umsetzungsfristen berücksichtigt werden. Im Zuge der Umsetzung wird auch die Auswirkung auf die (interne) Akkreditierung geprüft werden.


Die Universität entwickelt ihr QM-Systems für Studium und Lehre. regelmäßig auf Grundlage von Analysen über die Wirksamkeit einzelner Komponenten und ihres Zusammenwirkens sowie im Einklang mit Veränderungen universitärer Strategien ebenso wie rechtlicher und hochschulpolitischer Rahmenbedingungen regelmäßig weiter. Soweit das QMS einen Entwicklungsregelkreis nicht bereits vorsieht (z. B. dQM, Leitbild und Qualitätsziele, Evaluation der Lehrveranstaltungen), nimmt sich der KASL dem Verfahren an. Der KASL soll Empfehlungen zur Weiterentwicklung des QMS jeweils spätestens ein Jahr vor Ablauf der Akkreditierung des QMS, insgesamt jedoch nicht seltener als alle acht Jahre vorlegen.


Im Zuge der zentralen Bewertung nimmt die Bewertungskommission die Bewertung der Studiengänge vor. Hierfür zieht sie die Ergebnisse des dQM und die externen Stellungnahmen heran, führt Gespräche mit Vertreter*innen der Fakultät und Studierenden und formuliert einen Bewertungsbericht und eine Akkreditierungsempfehlung für das Präsidium, welches die Akkreditierungsentscheidung trifft.


Das zentrale Verfahren umfasst alle Prozessschritte bis zur internen Akkreditierung eines Studienganges - beginnend mit der Beteiligung der externen Gutachtenden im Rahmen des dQM, deren anschließende Stellungnahme, über die zentrale Bewertung durch die Bewertungskommission, die sich anschließende Stellungnahme der Fakultät und die interne Akkreditierungsentscheidung durch das Präsidium. Es ist abgeschlossen, wenn mögliche Auflagen erfüllt wurden und die Ergebnisse beim Akkreditierungsrat veröffentlicht wurden. Auch ein mögliches Beschwerde- und Schlichtungsverfahren gehört zum zentralen Verfahren.

Die Akkreditierungsfrist des Studienganges ist für die Dauer des (Verwaltungs-)Verfahrens (mit dem vollständigen Vorliegen der externen Gutachten) geschützt. Wenn die Akkreditierungsfrist im Zuge des Verfahrens ausgelaufen ist, wird sie rückwirkend ausgesprochen, sodass keine Akkreditierungslücke entsteht.


Auf Grundlage der Perspektivgespräche zwischen dem für Studium und Lehre zuständige Präsidiumsmitglied und den Fakultäten werden fakultäre Zielvereinbarungen zur gezielten Weiterentwicklung von Studium und Lehre erarbeitet. Diese sind durch das Präsidium und den jeweiligen Fakultätsrat beziehungsweise das höchste nach Gruppen zusammengesetzte Organ der zentralen Einrichtung zu beschließen. Das Präsidium informiert den Senat über den Abschluss einer Zielvereinbarung. Die Zielvereinbarungen sind durch geeignete Maßnahmen umzusetzen.

Im Zuge der Zielvereinbarungen können zudem bereits Zielvorgaben ausgesprochen werden, die die interne Akkreditierung eines Studiengangs betreffen, wenn bereits erkennbar ist, dass dieser in einem zentralen Verfahren nicht angemessen zu bewerten sein wird.

Zielvereinbarungen können des Weiteren als Alternative zu Auflagen im Rahmen der Funktionalitätsprüfung genutzt werden, wenn diese oder auch das Perspektivgespräch selbst Entwicklungsbedarf festgestellt im dQM festgestellt hat.