Bewirb dich jetzt!


Die Bewerbungsphase für das 2025/26-Team für den 33. Vis Moot (Wien) und den 23. Vis East Moot (Hongkong) hat begonnen. Bewerbungsschluss ist der 5. Juni 2025.

Sende deine Bewerbung mit Lebenslauf, Notenauszug und englischem Motivationsschreiben gerne an vis.moot@jura.uni-goettingen.de oder erhalte bei unserem Infoabend am 20. Mai 2025 ab 18:15 oder hier weitere Informationen:


Was erwartet mich?

  • Der größte internationale Moot Court im Zivilrecht
  • Reisen nach Hongkong und Wien sowie zu weiteren PreMoots
  • Einblicke in die internationale Großkanzleipraxis
  • Training rethorischer Fähigkeiten und Softskills
  • Arbeit im Team
  • Arbeiten auf Englisch
  • Engmaschige Betreuung durch Professoren, Coaches, Alumni und Anwälte

  • Erfahre mehr über den Vis Moot im Allgemeinen und den konkreten Ablauf des Vis Moots.


    Was bringt mir die Teilnahme für mein Studium?

    Du erhältst ein Freisemester (d.h. das Vis Moot-Semester zählt nicht für den Freischuss) und kannst dir die folgenden drei Leistungen (kumulativ) anrechnen lassen:

  • Fremdsprachenschein
  • und
  • Schlüsselqualifikation
  • und
  • Schriftliche Schwerpunktleistung oder vorbereitende Leistung

  • … und eine sehr aufregende und erlebnisreiche Zeit während des ansonsten eher eintönigen Studiums. Auf unserem Instagram Account könnt ihr euch selbst einen Eindruck machen.


    Warum sollte ich am Vis Moot teilnehmen?

  • Im Gegensatz zu anderen internationalen sog. Grand Slam Moot Courts gibt es keine nationalen Vorausscheidungen – beim Vis Moot treffen sich alle Teams in Wien und Hongkong
  • Thematisch weist der Vis Moot ein hohes Maß an Praxisrelevanz auf
  • Die Rechtsbereiche ermöglichen echtes internationales Arbeiten im Team
  • Die Arbeit am Fall schult die Teilnehmenden im Erkennen wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie praktischer Problemlösung und Schwerpunktsetzung

  • Aus diesen Gründen wird eine Teilnahme am Vis Moot auch von Praktikern hoch geschätzt.


    Wer kann teilnehmen?

  • Eine Bewerbung ist ab dem 2. Semester möglich
  • Eine Semestergrenze gibt es grundsätzlich nicht
  • Vorerfahrung wird nicht benötigt; gute Leistungen bei anderen Moot Courts – insb. beim Georg-August-Moot – und Debattierwettbewerben werden allerdings berücksichtigt