Lehrveranstaltungen Wintersemester 2015/16



Vorlesung: Grundkurs I im Bürgerlichen Recht, Prof. Dr. Inge Kroppenberg
Die Veranstaltung gibt eine Einführung in das BGB. Dabei wird schwerpunktmäßig der Allgemeine Teil des BGB behandelt. Dazu zählen insbesondere Vertragsschluss, Willensmängel, Stellvertretung und beschränkte Geschäftsfähigkeit. Zudem werden Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts (insb. Schadensrecht) und des Deliktsrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen vermittelt.

Die Vorlesung wurde mit dem Fakultätspreis für die beste Lehrveranstaltung des Grundstudiums im Wintersemester 2015/16 ausgezeichnet.

Ergebnisse der Evaluation
Fakultätspreis WS 2015/16

Vorlesung: Römische Rechtsgeschichte II: Rezeptionsgeschichte, Prof. Dr. Inge Kroppenberg
Die Vorlesung befasst sich mit dem römischen Recht in Mittelalter und Neuzeit, von Bologna bis zum BGB. Ziel ist es einerseits zu verstehen, wie sehr das römische Recht das gegenwärtige deutsche Recht beeinflusst hat, andererseits zu erfahren, welche Faktoren Recht umformen oder stabilisieren können. Dabei lernen die Studierenden wichtige Epochen der Rechtsgeschichte aus der Perspektive des römischen Rechts kennen, das über die Jahrhunderte der zentrale Gegenstand des juristischen Studiums in Europa war.

Ergebnisse der Evaluation

Seminar im SP 1 und SP 3: Der Schatten des Wanderers. Das Rechtsgefühl in Geschichte, Philosophie, Theorie und Soziologie des Rechts, Prof. Dr. Inge Kroppenberg
In einer vollständig positivierten Rechtsordnung scheint es für Gefühle keinen Platz zu geben. Die Bindung an Recht und Gesetz wird nicht selten als reines Rechtsanwendungsgebot für den Richter oder die Richterin verstanden. Im juristischen Studium wird es bisweilen gar auf einen hochgradig formalisierten und schematisierten Subsumtionsvorgang zur Falllösung reduziert, der in jedem Fall rational zu sein hat und in Teilen fast der Logik einer mathematischen Ableitung zu folgen scheint. Entsprechend groß ist die Skepsis gegenüber gefühlsbasierten Anteilen der Rechtsfindung: "Das Rechtsgefühl ist keine Rechtserkenntnisquelle", schreibt Karl Larenz in seinem berühmten Lehrbuch zur Methodenlehre der Rechtswissenschaft, "es ist allenfalls ein Faktor, der einen Erkenntnisprozess in Gang setzt, in dem es den Anlass dazu bietet, nach Gründen zu fragen, die das zunächst nur ,gefühlsmäßig" gefundene Ergebnis als ,richtig" erscheinen lassen" " (6. Aufl. 1991, S. 123). Was also ist das Rechtsgefühl? Welche Rolle spielt die Fähigkeit zur intuitiven Erfassung dessen, was geltendes Recht ist, - das Judiz- für das Urteilen und Entscheiden? In welchem Verhältnis stehen Rechtsgefühl und Gerechtigkeit? Was haben vergangene Zeitalter unter dem Rechtsgefühl verstanden? Wie und warum haben sich die Anschauungen dazu verändert? Das ist nur ein Ausschnitt aus einer Reihe von grundlegenden Fragestellungen, denen sich ganz unterschiedliche juristische Schriftsteller gewidmet haben, unter ihnen so berühmte wie Rudolf von Jhering und Gustav Radbruch. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars behandeln die von einzelnen Autoren vertretenen Konzepte zum Rechtsgefühl.

Ergebnisse der Evaluation

Kurs: Rechtseinführung für Erasmus-Studierende, Dr. Nikolaus Linder
Thema der Lehrveranstaltung sind Besonderheiten von Recht und Rechtsstudium in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern: Traditionen, Konzepte, Begrifflichkeiten und Institutionen des deutschen Rechts in transnationaler Perspektive. Ziel ist es, Besonderheiten des hiesigen Rechts zu verstehen, das Verständnis von Recht als transnationalem Phänomen zu fördern und sich der Bedeutung von dessen kultureller Dimension zu vergewissern. Die Veranstaltung wendet sich an Rechtsstudierende aus dem Ausland, die im Rahmen des Erasmus-Programms an der Universität Göttingen Rechtswissenschaft studieren.

Kolloquium: Rechtshistorische Themenveranstaltung - Liebe vor Gericht: Fälle aus der Geschichte des Eherechts, Dr. Nikolaus Linder
Die Veranstaltung bietet den Studierenden einen vertieften Einblick in die historische Dimension des Privatrechts anhand der privatrechtlichen Institution der Ehe in Europa von der Antike bis zur Gegenwart. Neben ideen- und philosophiegeschichtlichen Einführungen in verschiedene Lehren vom Ehezweck werden die Institute der Eheschliessung und Ehescheidung sowie Ehehindernisse, und Eheverbote exemplarisch vorgestellt. Dies geschieht anhand von berühmten und weniger berühmten (Gerichts-) Fällen, die in Quellen- und Hintergrundtexten behandelt und besprochen werden.

Kolloquium: Begleitkolleg zur Ergänzung des Grundkurses I im Bürgerlichen Recht, Josefa Birr

Kolloquium: Begleitkolleg zur Ergänzung des Grundkurses I im Bürgerlichen Recht, Lisa Carlotta Blume