Prof. Dr. Volker Lipp
Vortragsthema:
Die Pflege und Versorgung alter und kranker Menschen war lange Zeit geprägt von dem Primat der Fürsorge. Respekt vor der Autonomie des Einzelnen spielte eine untergeordnete Rolle. Aktuelle Gerichtsentscheidungen und die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung betonen demgegenüber heute die Bedeutung und den Vorrang des Patientenwillens. Der Bundestag diskutiert zur Zeit über ein Gesetz zur Patientenverfügung. Doch wie weit reicht das Selbstbestimmungsrecht? Welche Formen der Vorsorge für Alter und Krankheit sind rechtlich erlaubt – und welche ratsam? Was gilt, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, sich mitzuteilen und selbst zuentscheiden? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Vortrags von Prof. Lipp.
Lebenslauf:
Volker Lipp, Jahrgang 1962. Studierte von 1982 bis 1988 Rechtswissenschaften in Mannheim, Heidelberg und Göttingen. Habilitation 1999 für die Fächer Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Seit 1.10.2000 ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht und Rechtsvergleichung an der Georg-August-Universität Göttingen. Prof. Lipp ist unter anderem Mitglied im Ausschuss für "ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen" der Bundesärztekammer.
Wer selbst Vorsorge für Alter und Krankheit treffen möchte, findet hier aktuelle Vorlagen:
www.uni-goettingen.de/de/61630.html