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Fragen und Antworten zum Thema Testament von Herrn Semrau

1.Frage: Was versteht man unter „Berliner Testament“?

  • Antwort:: Es handelt sich um ein Testament von Eheleuten mit einem bestimmten Inhalt. Die Eheleute setzen sich gegenseitig als Erben ein und für den Tod des Längerlebenden der Eheleute die Kinder. Diese Grundform des Berliner Testamentes muss den Umständen des konkreten Falls angepasst werden.



2. Frage: Steht Kindern beim Berliner Testament ein Pflichtteil zu?

  • Antwort: Den Kindern steht bereits beim Tod des zuerst versterbenden Ehepartners ein Pflichtteilsanspruch zu. Dies wird häufig nicht bedacht. Eine Möglichkeit, Pflichtteilsansprüche der Kinder abschließend zu regeln, besteht in dem Abschluss eines notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrages.



3. Frage: Ist ein Testament für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder für ein kinderloses Ehepaar zur Absicherung des Partners notwendig?

    • Antwort: Ein Testament ist hier zwingend notwendig. Ohne Testament erbt ein in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebender Beteiligter nichts. Der längerlebende Ehepartner erbt nach gesetzlicher Erbfolge gemeinsam mit den Verwandten des verstorbenen Ehepartners. Dies wird regelmäßig nicht gewollt.