Rechte und Pflichten der Auszubildenden
Was habe ich für Rechte als Auszubildender?
- Ich muss angemessen bezahlt werden, auch für die Zeit in der Berufsschule.
- Mein Ausbilder muss mir alle Kenntnisse und Fertigkeiten beibringen, die ich für die Prüfung brauche.
- Ich brauche für meinen Ausbilder keine Arbeiten zu erledigen, die nicht der Ausbildung dienlich sind (z.B. Auto waschen).
- Mein Ausbilder muss mir die für die Ausbildung und Prüfung benötigten Werkzeuge bereitstellen.
- Mein Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, mir am Ende meiner Ausbildung ein Zeugnis auszustellen.
Was habe ich für Pflichten als Auszubildender?
- Mir wird auferlegt mich nach besten Kräften zu bemühen (Lernpflicht).
- Wenn ich mal krank bin, muss ich meinen Ausbilder sofort darüber informieren und ihm nach 3 Tagen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen (Anzeige- und Nachweispflicht).
- Überträgt mir mein Ausbilder Aufgaben, muss ich diese sorgfältig ausführen (Vertragspflicht).
- Meine Ausbildungsnachweise muss ich ordentlich führen und regelmäßig meinem Ausbilder vorlegen (Vertragspflicht).
- Ich bin zur Teilnahme am Berufsschulunterricht sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte verpflichtet (Vertragspflicht).
- Die Ordnung der Ausbildungsstätte muss ich beachten.
- Ich darf nichts über die Betriebsgeheimnisse oder die Geschäftsinteressen meines Ausbilders an Dritte weitergeben (Verschwiegenheitspflicht).
- Die Werkzeuge und Maschinen, die mir zur Verfügung gestellt werden muss ich pfleglich behandeln.