Einschreibung zur Promotion
Als Doktorand können Sie sich immatrikulieren, wenn Sie eine von der zuständigen Fakultät ausgestellte Bescheinigung über die Notwendigkeit der Einschreibung bzw. die Zulassung für einen Promotionsstudiengang vorlegen.
Ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb oder außerhalb der Hochschule ist kein Immatrikulationshindernis.