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Latein- und andere Sprachanforderungen in den einzelnen Fakultäten, Studiengangen und Fächern

Bei den Lateinanforderungen wird in Niedersachsen zwischen Kleinem Latinum, Latinum und Großem Latinum unterschieden.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Sprachanforderungen an Studie-rende der Universität Göttingen.

  • Übersicht
  • Theologische Fakultät
    Lehramt an Gymnasien
    Magister Artium (Philosophische Fakultät)
    Magister Artium (Sozialwissenschaftliche Fakultät)
    Promotion (Juristische Fakultät)
    Promotion (Philosophische Fakultät)


  • Examina der Theologischen Fakultät
  • Für das 1. Theologische Examen und die Promotion sind Kenntnisse des Hebräischen (Hebraicum), Griechischen (Graecum) und La-teinischen (Latinum) erforderlich. Sofern sie nicht vorhanden sind, müssen sie zu Studienbeginn nachgeholt werden.

  • Lehramt an Gymnasien
  • Im Studiengang Lehramt an Gymnasien müssen Sie bis zur Zwischenprüfung in den folgenden Unterrichtsfächern die angegebenen Sprachkenntnisse nachweisen:

    Deutsch:
    Kenntnis zweier Fremdsprachen
    Englisch:
    Kleines Latinum und Kenntnisse in einer weiteren, modernen Fremdsprache
    Evangelische Religion:
    Kleines Latinum und Graecum bzw. fachbezogene Griechischkenntnisse
    Französisch:
    Kleines Latinum und Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache
    Geschichte:
    Latinum und Kenntnisse in einer modernen europäischen Fremdsprache; der Nachweis über Kenntnisse in der zweiten modernen europäischen Fremdsprache erfolgt im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung
    Griechisch:
    Graecum, Großes Latinum und Grundkenntnisse in mindestens einer modernen Fremdsprache
    Latein:
    Graecum, Großes Latinum und Grundkenntnisse in mindestens einer modernen Fremdsprache
    Philosophie:
    Kleines Latinum und fachbezogene Englischkenntnisse
    Russisch:
    Kleines Latinum oder Graecum und Grundkenntnisse in einer modernen Fremdsprache
    Spanisch:
    Kleines Latinum und Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache

  • Magister Artium (Philosophische Fakultät)
  • Die Philosophischen Fakultät setzt bei der Meldung zur Akademischen Abschlussprüfung (M.A.) das Kleine Latinum voraus; hinzu kommen die Bestimmungen der einzelnen Fächer, u.a.:

    Ägyptologie:
    Griechischkenntnisse
    Altorientalistik:
    Latinum
    Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte:
    Graecum/Großes Latinum
    Klassische Archäologie:
    Graecum/Großes Latinum
    Alte Geschichte:
    Graecum/Großes Latinum
    Griechische Philologie:
    Graecum/Großes Latinum
    Lateinische Philologie:
    Graecum/Großes Latinum
    Historische Hilfswissenschaften:
    Latinum
    Philosophie:
    Fähigkeit, einen griechischen oder lateinischen Text im Original zu lesen
    Koptologie:
    Griechischkenntnisse

  • Magister Artium (Sozialwissenschaftliche Fakultät)
  • Die Sozialwissenschaftliche Fakultät setzt bei der Meldung zur Zwischenprüfung im Magisterstudiengang (M.A.) im Fach Politik-wissenschaft den Nachweis fachspezifischer Englischkenntnisse und im Fach Sportwissenschaft den Nachweis fachspezifischer Kenntnisse der englischen oder einer anderen für das Fach rele-vanten Fremdsprache voraus.
    Wird ein Fach aus der Philosophischen Fakultät gewählt, so gelten die fachspezifischen Sprachanforderungen.

  • Promotion (Juristische Fakultät)
  • Bei der Meldung zum Promotionsverfahren (Dr. jur.) in der Juristischen Fakultät wird der Nachweis der notwendigen Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums vorausgesetzt. Bei Bewerbern/innen aus außereuropäischen Kulturkreisen reicht in der Regel der Nachweis der Kenntnisse der jeweiligen historischen Wissenschaftssprache (Sanskrit, klass. Arabisch usw.) aus.

  • Promotion (Philosophische Fakultät)
  • Es werden fachbezogene Sprachkenntnisse gefordert (nähere Angaben in der Promotionsordnung)