Entwurf des Präsidiums - Rahmenbedingungen
1. Durch die wiederholten Eingriffe in den Finanzhaushalt der Universität – zuletzt durch die Innovationspakte I und II sowie das Hochschuloptimierungskonzept I und HOK II – stehen Ressourcen aus staatlichen Mitteln für einen Ausbau der Universität Göttingen in absehbaren Zeiträumen nicht zur Verfügung. Die zu erwartenden Studiengebühren sind Drittmittel für die Lehre und werden für Verbesserungen im Studium eingesetzt und können damit nicht für Kapazitätserweiterungen genutzt werden. Profilierung und Schwerpunktsetzungen innerhalb der Fakultäten und fakultätsübergreifend sind damit ausschließlich durch Umschichtungen von freiwerdenden Stellen und vorhandenen Mitteln möglich.
2. Es ist erklärte Absicht des Präsidiums, die Geisteswissenschaften und die Naturwissenschaften in Göttingen in ihrer Vielfalt zu erhalten und gleichberechtigt zu fördern, sowie die Gesellschaftswissenschaften durch Schwerpunktbildung zu stärken und dabei insbesondere auch den Bestand der Sozialwissenschaftlichen Fakultät zu sichern.
3. Durch die nahezu vollständige Evaluation im Bereich Forschung durch die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen (WKN) und im Bereich der Studienangebote durch die Zentrale Evaluationsagentur (ZEvA) liegen Bewertungen der Leistungen der Fächer durch externe Gutachter aus der jeweiligen Fachwelt vor. Für eine Entwicklungsplanung der Universität Göttingen bilden diese Bewertungen neben den von den einzelnen Fakultäten selbst vorgelegten Entwicklungsplänen eine wesentliche Grundlage.
4. Die Gutachten von WKN und ZEvA sind darüber hinaus auch Grundlage für die Clustergespräche mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur und für die vom Ministerium an die Hochschulen herangetragenen Vorstellungen zur Schwerpunktbildung im Land Niedersachsen.