In publica commoda

Vererben: Spuren hinterlassen zum Wohle aller

Bereits zu Lebzeiten können Sie festlegen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Ableben geschieht. Sie bestimmen selbst, wer erbt, was vererbt werden soll und wie viel. Dabei können Sie Ihre Angehörigen, Ihnen nahe stehende Personen oder auch Einrichtungen mit deren Zielen Sie sich identifizieren, bedenken.

Mit einer letztwilligen Verfügung können Sie Ihrem Nachlass eine Sinn geben, Ihre ethischen und gesellschaftspolitischen Vorstellungen umsetzen, Ihre Dankbarkeit gegenüber bestimmten Personen oder Einrichtungen zum Ausdruck bringen, Ihren Nachlass über Generationen hinweg nutzenstiftend weitergeben.

Es gibt viele eindrucksvolle Beispiele, wie Menschen sich über ihren Tod hinaus für die verschiedensten Themen und Projekte der Georg-August-Universität Göttingen einsetzen.

Hier erhalten Sie einen Überblick, was Sie bei der Verfügung Ihres letzten Willens beachten sollten, damit Ihre Vorstellungen am Ende Ihres Lebens in Ihrem Sinne umgesetzt werden.


Formen der Vermögensübertragung
Die Erbeinsetzung
Das Vermächtnis
Die Schenkung
Die Zustiftung
Die Treuhandstiftung