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Registrierung studentischer Vereinigungen
An der Georg-August-Universität wird ein "Register der studentischen Vereinigungen" geführt.
Die Aufnahme in das Register erfolgt auf Antrag.
Dem Antrag sind eine Satzung aus der sich insbesondere der Name der Vereinigung, ihr Zweck, die Organe und der Kreis der Mitglieder ergeben müssen, sowie Name und Anschrift von 5 immatrikulierten Mitgliedern der Vereinigung beizufügen.
Nachfolgend finden Sie Rechtsgrundlagen, Informationen und Formulare.