Doppeleinschreibung
Ein Bewerber oder eine Bewerberin, der/die bereits in einem Studiengang mit Zulassungsbeschränkungen eingeschrieben ist, darf zusätzlich für einen weiteren Studiengang mit Zulassungsbeschränkungen nur eingeschrieben werden, wenn er/sie für diesen Studiengang zugelassen ist, der Studiengang eine sinnvolle Ergänzung des zuerst aufgenommenen Studiums darstellt und ein gleichzeitiges Studium in beiden Studiengängen möglich ist.