Allgemeines Völkerrecht - Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Paulus
Dr. Holger Kremser, Sarah Bayani, Max Noll, Dr. Holger Kremser, Prof. Dr. Andreas Paulus, Prof. Dr. Andreas Paulus, Max Schulze, Oliver Strank, Torben Bührer,
Prof. Paulus erhält Ehrendoktorwürde von der Univerität Oslo
In Anerkennung seines Beitrags zum Völkerrecht und dem wissenschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Norwegen wurde Prof. Dr. Andreas Paulus am 2. September die Ehrendoktorwürde der Universität Oslo verrliehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Führender englischsprachiger Kommentar zur Charta der Vereinten Nationen erschienen
Die 4. Auflage des Oxford Commentary zur Charta der Vereinten Nationen, herausgegeben von Bruno Simma, Daniel-Erasmus Khan, Georg Nolte und dem jetzigen Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, Andreas Paulus, ist erschienen. Das Werk enthält unter anderem Beiträge von Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Paulus, Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll und Dr. Matthias Lippold vom Institut für Völkerrecht und Europarecht.
Jahrestagung des Göttinger Vereins zur Förderung des internationalen Rechts e.V.
Am Samstag den 25. Juni fand die wissenschaftliche Jahrestagung des Göttinger Vereins zur Förderung des internationalen Rechts e.V. statt.
Christian Lindemann, Ministerialrat a.D. im Bundesumweltministerium hielt einen Vortrag zu Compliance Mechanismen in multilateralen Umweltabkommen. Micha Comnick, Legal and Policy Officer bei der Europäischen Kommission trug zur Europäischen Rüstungskooperation vor. Zuletzt gab Ferdinand Weber, Habilitant am Institut für Völkerrecht und Europarecht an der Universität Göttingen einen Überblick zur europäischen Souveränität.
Der Göttinger Verein zur Förderung des internationalen Rechts e.V. unterstützt die Erforschung und Lehre des Völkerrechts und der Rechtsvergleichung, insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Institut für Völkerrecht und Europarecht. Seine Förderung kommt zum Beispiel dem Jessup International Law Moot Court , dem Goettingen Journal of International Law und Studienreisen zugute.
Symposium mit Prof. Paulus am Trinity College Dublin
Am 8. Mai veranstaltete das Trinity Centre for Constitutional Governance (Trinity College Dublin) ein Symposium zum Thema "Challenges of Judging in a Democracy: Comparative Perspectives from Germany and Ireland". Teilgenommen haben eine Reihe aktiver und ehemaliger Verfassungsrichter aus Deutschland und Irland, darunter auch Prof. Dr. Andreas Paulus.
Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann zu 75 Jahre Grundgesetz: Mehr Verfassung wagen!
Die Juristische Fakultät lädt am Donnerstag, dem 18. April 2024, um 17.15 Uhr in das ZHG Raum 008 zu einem Vortrag des Bundesministers der Justiz Dr. Marco Buschmann mit anschließender Diskussion zum Thema „75 Jahre Grundgesetz: Mehr Verfassung wagen!“ ein.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Es ist jedoch zu empfehlen, etwas früher zu kommen, da aufgrund von Sicherheitsvorkehrungen der Einlass etwas dauern kann.
The University of Göttingen offers a new International Law LL.M this fall!
The Göttingen Master of International Law (GOMIL) is accepting applications for its inaugural academic year. GOMIL is a one-year master’s degree program, offered in English. It is designed to provide a deeper understanding of legal rules and standards of interstate relations and aims to prepare students for careers involving international law and policy. Deadline to apply is 1 May 2024 and classes begin on 1 October 2024. Apply online or e-mail gomil.admissions@uni-goettingen.de for more information.
Prof. Paulus zum Mitglied der norwegischen Akademie der Wissenschaften gewählt
Die norwegische Akademie der Wissenschaften (Det Norske Videnskaps-Akademi) hat den Göttinger Völker- und Verfassungsrechtler sowie ehemaligen Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus zu ihrem neuen auswärtigen Mitglied gewählt. Neben ihm wurden 13 norwegische und 7 auswärtige Mitglieder aus Natur- sowie Human- und Sozialwissenschaft neu bestimmt, darunter in die Sektion Rechtswissenschaft der Bergener Europa- und Völkerrechtler Eirik Holmøyvik und die Osloer Kriminologin May-Len Skilbrei. Die Akademie besteht seit 1857 und dient der Förderung von Forschung und Wissenschaft in Norwegen.
Prof. Paulus bei FAZ Einspruch zum IGH-Verfahren gegen Israel
Prof. Paulus war zu Gast beim FAZ Einspruch Podcast, in Folge 285. Dort hat er das Verfahren am Internationalen Gerichtshof in Den Haag in dem Südafrika Israel einen Völkermord an den Palästinenser im Gazastreifen vorwirft erklärt. Er wies unter anderem auf die Probleme hin, die sich aus der begrenzten Jurisdiktion des Gerichtshofes ergäben. Die komplexe Lage im Nahen Osten sei durch das "Nadelöhr" der Völkermordkonvention nur unzureichend abzubilden.
Die Folgenwebsite finden Sie hier. Das Gespräch mit Prof. Paulus beginnt ab Minute 58.
Seminarankündigung Sommersemester 2024
Im Sommersemester 2024 veranstaltet Prof. Dr. Paulus ein Blockseminar zum Thema: "Zukunftsfähigkeit der liberalen Demokratie". Nähere Informationen finden Sie hier.
Interview: "Die Perspektive des Völkerrechts zum bewaffneten Konflikt in Israel und dem Gaza-Streifen" von Prof. Dr. Paulus und Stephan Detjen für die deutsche Sektion der internationalen Juristenkommission e.V.
Beschluss der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht bezüglich der bewaffneten Auseinandersetzung von Israel und Hamas
Der Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht hat auf seiner Sitzung am 17.11. 2023 beschlossen:
„Das Massaker, das die Hamas am 7. Oktober im Süden Israels verübt hat, und der Krieg zwischen Israel und der Hamas, der in kürzester Zeit auf beiden Seiten zu zahlreichen Toten und noch mehr Verletzten geführt hat, sind erschütternd. Der Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung des Völkerrechts und den Schutz der Zivilbevölkerung. Im Einzelnen bedeutet das:
1. Das verbrecherische Massaker der Hamas ist als Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht zu verurteilen und durch nichts zu rechtfertigen.
2. Die Hamas ist verpflichtet, alle von ihr gehaltenen Geiseln bedingungslos freizulassen; bis dahin trägt sie die Verantwortung für ihr Leben, ihre Unversehrtheit und ihre Versorgung.
3. Im Rahmen seiner Selbstverteidigung ist Israel verpflichtet, seine Angriffe auf den Gazastreifen insgesamt im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu halten.
4. Bei der militärischen Auseinandersetzung sind alle Seiten dazu verpflichtet, die Maßgaben des humanitären Völkerrechts zum Schutz von Zivilpersonen und geschützten Objekten, insbesondere Krankenhäusern, einzuhalten.
5. Zur Versorgung der Bevölkerung müssen beide Seiten im Rahmen der Resolution 2712 (2023) des UN Sicherheitsrats, solange die bewaffneten Auseinandersetzungen andauern, längere Pausen und die Bereitstellung von Korridoren ermöglichen.
6. Nach einem Waffenstillstand muss die Bevölkerung zurückkehren können und Gaza wieder aufgebaut werden. Langfristig muss auf eine friedliche Lösung des Nahostkonflikts hingewirkt werden, die mit dem Völkerrecht und insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht aller beteiligten Parteien vereinbar ist.“.
Der Lehrstuhl Allgemeines Völkerrecht trauert um Dietrich Rauschning.
Am 17.09. ist nach schwerer Krankheit unser hochverehrter und -geschätzter Kollege, Lehrer und Mentor Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Rauschning im hohen Alter von 92 Jahren im Kreis der Familie verstorben. Dietrich Rauschning hat das Institut für Völkerrecht und Europarecht in über fünfzig Jahren geprägt wie kaum ein anderer. Eine Liste seinere Publikationen finden Sie hier. Als richterliches Mitglied der Human Rights Chamber for Bosnia and Herzegovina von 1996 bis 2004 trug er zur Verwirklichung der Menschenrechte bei. Viele von uns haben durch ihn Zugang zur Erforschung und Weiterentwicklung des Völkerrechts gefunden. Sein Erfahrungsschatz wie auch seine großzügige Unterstützung mit Rat und vor allem Tat wird uns sehr fehlen. Seine Liebenswürdigkeit und vor allem seine mitreißende Art werden ebenso ein Erinnerung bleiben wie sein unermüdlicher Einsatz für seine Heimatstadt Königsberg und die Entwicklung der Beziehungen zwischen den Universitäten Göttingen und Kaliningrad, über all die Grenzen hinweg, die uns dieser Tage so furchtbar in Erinnerung gerufen sind.
Seiner Familie, insbesondere seiner Frau Inge, gilt unser ganzes Mitgefühl. Sein Eintreten für Freiheit und Demokratie sowie für Frieden durch Recht bleiben uns Auftrag und Verpflichtung.
In tiefer Trauer
Andreas Paulus, auch im Namen der Kollegen Frank Schorkopf und Peter-Tobias Stoll
Neue Auflage von Band I des Handbuchs des Staatsrecht mit Beitrag von Prof. Paulus erschienen.
Im September ist eine neue Auflage des 1. Bandes des Handbuchs des Staatsrechts erschienen. Band I beschäftigt sich mit Grundlagen, Wandel und Herausforderungen des Staatsrechts. Enthalten ist ein auch ein umfangreicher Beitrag von Prof. Paulus zu Souveränität.
Open-Access Artikel "Reflections on Constitutional Adjudication in a Democracy" zur Legitimität von Verfassungsgerichtsbarkeit erschienen.
Im Israel Law Review wurde ein Artikel von Prof. Paulus zur Legitimität von Verfassungsgerichtsbarkeit veröffentlicht. Der Artikel ist frei zugänglich.
Prof. Dr. Andreas Paulus zum stellvertretenden Mitglied der Venedig-Kommision berufen.
Die Bundesregierung hat den Göttinger Juraprofessor und ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Andreas Paulus mit Wirkung vom 23. April 2023 für vier Jahre als stellvertretendes deutsches Mitglied in die nach ihrem Tagungsorts als Venedig-Kommission bekannte 'Europäische Kommission für Demokratie und Recht' berufen. Diese Kommission des aus 47 Mitgliedstaaten bestehenden Straßburger Europarats und weiteren demokratischen Staaten aus aller Welt arbeitet Empfehlungen zu grundlegenden Verfassungsfragen und den Ablauf demokratischer Wahlen in den Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten aus. Die Venedig-Kommission setzt sich nach Ihrer Satzung aus ‚unabhängigen Sachverständigen‘ zusammen, ‚die durch ihr Wirken in den demokratischen Institutionen oder durch ihren Beitrag zum Fortschritt der Rechts- und Politikwissenschaft internationales Ansehen erworben haben‘. Sie lässt sich laut ihrer Webpage‚ bei ihrer Arbeit von den drei Grundprinzipien des europäischen Verfassungsrechtserbes leiten, die auch die Grundlage der Tätigkeit des Europarates sind, nämlich Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit‘.
Göttinger Team gewinnt Schriftsatz-Kategorie bei Weltmeisterschaften.
Nachdem das Göttinger Team bei der diesjährigen Austragung des Philip C. Jessup International Law Moot Courts im Rahmen der deutschen Qualifikationsrunde die Preise für „Besten Beklagtenschriftsatz“ und „Beste Schriftsätze gesamt“ gewinnen konnte, wurden die Schriftsätze bei den internationalen Ausscheidungsrunden in Washington D.C. erneut bewertet. Im Rahmen der schriftlichen Wertung wird hierbei besonders auf eine stichhaltige juristische Analyse der wesentlichen Probleme des Falls, ihre sinnvolle Darstellung und den Schreibstil abgestellt. In englischer Sprache forschte das Team über einen Zeitraum von fünf Monaten zu den Voraussetzungen eines Angriffskrieges, der Reichweite des staatlichen Selbstverteidigungsrechts, dem Beschuss ziviler Infrastruktur im bewaffneten Konflikt, dem Umgang mit Kriegsgefangenen, Sanktionen durch Drittstaaten und dem Umweltvölkerrecht. Das Göttinger Team bestehend aus Sarah-Jane Messerschmidt, Zia Wendt und Maximilian Mitter als Teilnehmer sowie Yoke Schürmer, Julius Nippert und Nils Schlüter als Coaches wurde nach den Erfolgen in Deutschland auch international geehrt und gewann den Weltmeistertitel in der Kategorie „Beste Schriftsätze National und International gesamt“. In der mehr als 60-jährigen Geschichte des „Jessup Moot Courts“ wurde eine vergleichbare Platzierung deutscher Teams nur 1984, 1999 und 2013 erreicht.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel des Göttinger Tageblatts, hier.
(Mit dem Göttinger Team freut sich Prof. Dr. Andreas Paulus, Direktor des Instituts für Völkerrecht und Europarecht, über das erfolgreiche Abschneiden.)
Podcast Law to GÖ: Prof. Dr. Andreas Paulus über seine Zeit am BVerfG
Im Law to GÖ Podcast von ELSA Göttingen hat Prof. Dr. Andreas Paulus über seine Zeit am Bundesverfassungsgericht berichtet. Den Podcast finden Sie hier.
»Putin missbraucht das Völkerrecht« — Interview mit Prof. Dr. Andreas Paulus, RiBVerfG a.D.
Im SPIEGEL (35/2022) ist ein Interview mit Prof. Dr. Andreas Paulus, RiBVerfG a.D. erschienen. Darin geht er auf die Lage des Völkerrechts, den Umgang mit Rechtsbrüchen und die Rolle des Rechts im Krieg in der Ukraine ein. Das Interview ist auch online bei SPIEGEL+ abrufbar.
Die Zukunft der Verfassungsgerichtsbarkeit in herausfordernden Zeiten — Rede von Andreas Paulus zur Verabschiedung als Richter des Bundesverfassungsgerichts
Anlässlich des Festakts zum Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht am 22. Juli hat Prof. Dr. Andreas Paulus eine Dankesansprache gehalten. Die Rede ist nun in annotierter und leicht gekürzter Form in der EuGRZ (2022/Seite 357 ff.) erschienen.
Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht: Prof. Dr. Andreas Paulus scheidet aus dem Amt
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist hier abrufbar. Die Rede des Bundespräsidenten im Rahmen der Verabschiedung im Schloss Bellevue findet sich hier. Den Gratulationstext der Juristischen Fakultät finden Sie hier.
Vorläufige Maßnahmen des Internationalen Gerichtshof im Fall Allegations of Genocide (Ukraine v. Russian Federation) mit Anordnung einer sofortigen Suspendierung der Kampfhandlungen
Abrufbar hier
Darin "Declaration of Judge Nolte" von Richter Prof. Dr. Georg Nolte, früherer Inhaber des Lehrstuhl für Öffentliches Recht, inbes. Völkerrecht
Abrufbar hier
Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht (DGIR) / Statement of the German Society of International Law
Vorstand und Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht (DGIR) haben die folgende Erklärung zum russischen Angriff auf die Ukraine veröffentlicht.
Dieser Stellungnahme hat sich das Präsidium der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenvereinigung angeschlossen.
Vorstand und Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht erklären:
Die Charta der Vereinten Nationen verpflichtet alle Mitglieder, in ihren internationalen
Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines
Staates gerichtete Anwendung von Gewalt zu unterlassen (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta).
Der bewaffnete Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine verletzt dieses grundlegende
Prinzip des Völkerrechts, auf dem die gegenwärtige internationale Ordnung beruht.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht fördert die Forschung, Lehre und
Rechtsgestaltung im Bereich des Völkerrechts. Wir halten fest, dass die Sprache des Völkerrechts
von Russland missbraucht wird, um juristisch nicht haltbare Rechtsbehauptungen vorzubringen.
Wir fordern alle Staaten und internationalen Akteure auf, diese Scheinargumente zu entlarven.
Russland ist verpflichtet, weitere militärische Gewalt zu unterlassen, sich aus dem Staatsgebiet
der Ukraine zurückzuziehen und sich gemeinsam mit der Ukraine um eine friedliche Beilegung
der Streitigkeit zu bemühen. Alle Staaten sind verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um die
schwerwiegende Verletzung des Gewaltverbots als zwingende Norm des allgemeinen
Völkerrechts mit rechtmäßigen Mitteln zu beenden.
Statement of the Board and the Council of the German Society of International Law:
The Charter of the United Nations obliges all Member States to refrain in their international
relations from the use of force against the territorial integrity or political independence of
another state (Art. 2(4) of UN-Charter).
The armed attack by the Russian Federation against Ukraine violates this fundamental principle
of international law upon which the current international order is based.
The German Society of International Law promotes research, teaching, and drafting in the field of
public international law. We insist that the language of public international law is being
deliberately misused by Russia in order to advance legal allegations which are juridically
untenable. We call upon all states and international actors to expose these sham arguments.
Russia has a duty to refrain from any further use of military force, to withdraw its forces from the
territory of Ukraine and to seek a peaceful settlement of this dispute together with Ukraine. All
states are obligated to cooperate to bring to an end through lawful means this serious breach of
the prohibition against the use of force, which is a peremptory norm of general international law.
24. Februar 2022 / 24 February 2022
Prof. Dr. Dr. h.c. Anne Peters
Vorsitzende der DGIR / Chairwoman of the DGIR
Veröffentlichungen Prof. Paulus
Aktuelle Veröffentlichungen
Volksabstimmungen und Grundgesetz, in: Völkerrecht – Europarecht – Deutsches Recht, Festschrift für Professor Gilbert Gornig Band II
Wien: Facultas (Nomos), 2023.
International Legal Responsibility of International Organizations in the ILC Draft Articles and Beyond
Göttingen: Göttingen University Press, 2022.
Limits to the Jurisdiction of States in Private Law Matters under International Law, ZaöRV 82 (2022), 333-355 (Open Access).
Die Annexion der Krim durch Russland. Eine völkerrechtliche Würdigung, in: Die Ukraine zwischen Russland und der Europäischen Union, Abhandlungen des Göttinger Arbeitskreises (GAK), Band 15,
hrsg. von Gilbert H. Gornig und Alfred Eisfeld, Berlin: Duncker & Humbolt, 2021.
Relevance and Primacy of EU Law in the German Legal Order: Legal Theories and Constitutional Jurisprudence, in: Palmisano, Il Diritto Internazionale ed Europeo nei Giudizi Interni
hrsg. von Giuseppe Palmisano, Naples: Editoriale Scientifica, 2020.
From Judicialisation to Politicisation? A Response to Daniel Quiroga-Villamarín by an Academic Turned Practitioner, in: Cynical International Law?
hrsg. von
Björnstjern Baade, Linus Mührel, Alicia Köppen, Raphael Schäfer, Dana Burchardt, Lena Riemer, Prisca Feihle, Berlin: Springer, 2021.
Der Deutsche Bundestag ist noch rechtzeitig aufgewacht, Aus den Erfahrungen der französischen Verfassungsorgane mit Krisensituation können wir auch für den Umgang mit COVID-19 in Deutschland lernen., in: Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht.
Common Concern of Humankind im Völkerrecht,
Berlin: Springer 2020
Das Menschenwürdekonzept der Europäischen Menschenrechtskonvention,
Berlin: Duncker & Humbolt 2020.