Promotionsverfahren: Der Weg zur Promotion





Das Promotionsstudium lässt sich in unterschiedliche Abschnitte einteilen. Dieser Ablaufplan stellt dies im Überblick dar. Die einzelnen Stationen enthalten eine Nummerierung und werden entsprechend dieser im Folgenden näher erläutert. Über weiterführende Links gelangen Sie auf Seiten, die bestimmte Themen noch detaillierter beleuchten.

Die für den Ablauf des Promotionsstudiums und seine Prüfungsanforderungen maßgeblichen Regularien finden Sie auf der Seite Promotions-, Zulassungs- und Programmordnungen

  • Eine Liste mit den Prüfungsberechtigten der Philosophischen Fakultät finden Sie auf der Seite Prüfungsberechtigte.
  • Zu den Instituten und Seminaren der Philosophischen Fakultät gelangen Sie über die Seite Einrichtungen.
  • Der Antrag auf Annahme als Doktorand*in wird online über eCampus eingereicht. Nähere Informationen dazu sowie eine Liste mit den benötigten Unterlagen sind auf der Seite Antrag auf Annahme als Doktorand*in veröffentlicht.
  • Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Seite Datenschutzerklärung zur Prüfungsverwaltung in Promotionsverfahren.
  • Bei der Antragstellung ist für den späteren Betreuungsausschuss neben der*dem Wunsch-Betreuer*in eine weitere mindestens promovierte Person anzugeben. Bewerber*innen, die bislang noch nicht an der Universität Göttingen studiert haben, können den Vorschlag für diese zweite Person innerhalb von drei Monaten nach Annahme als Doktorand*in nachreichen.
  • Nach erfolgtem Eingang wird der Antrag samt der beigefügten Dokumente im Prüfungsamt gesichtet und überprüft. Ist alles vollständig und korrekt, wird der Antrag der Promotionskommission zur Entscheidung vorgelegt.
  • Am Beginn steht selbstverständlich die Frage, in welchem der an der Philosophischen Fakultät angebotenen 63 Fachgebiete man promovieren möchte. Darüber hinaus muss die Promotionsart entschieden werden. Dafür stehen drei Optionen zur Verfügung:
    • a) in einem von 9 Promotionsstudiengängen (strukturiert),
    • b) als Individualpromotion (nicht strukturiert),
    • c) im Promotionsprogramm Behavior and Cognition (strukturiert).

  • Einen Gesamtüberblick über das Angebot der Philosophischen Fakultät finden Sie auf der Seite Die Promotionsstudiengänge und -fächer der Philosophischen Fakultät.
  • Über die Zugangsvoraussetzungen des Promotionsfachs Ihrer Wahl informiert die Seite Bestätigung über die Erfüllung der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen.
  • Bei der Individualpromotion handelt es sich um eine nicht strukturierte Variante des Promovierens. Im Gegensatz zu den Promotionsstudiengängen werden hier keine Module absolviert.
  • Die Individualpromotion basiert traditionell mehr auf individueller Betreuung, in der Regel durch eine Person aus dem Betreuungsausschuss.
  • Es gibt kein vorgegebenes Curriculum.
  • Welche Fächer im Rahmen einer Individualpromotion zur Auswahl stehen, ist auf der Seite Die Promotionsstudiengänge und -fächer der Philosophischen Fakultät aufgelistet.
  • Strukturierte Variante.
  • Die Promotionsstudiengänge zielen darauf ab, die traditionelle Betreuung im Rahmen von Individualpromotionen mit den Vorteilen einer strukturierten, qualitätsgesicherten Promotionsausbildung zu kombinieren.
  • Die Philosophische Fakultät bietet neun Promotionsstudiengänge an. Näheres dazu auf der Seite Die Promotionsstudiengänge und -fächer der Philosophischen Fakultät.
  • Im Rahmen eines Promotionsstudiengangs sind 3 Pflicht- und 1 Wahlpflichtmodul zu absolvieren. Der Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der Module wird erbracht über Anerkennungsformulare.
  • Strukturierte Variante.
  • Das Promotionsprogramm Behavior and Cognition ist ein gemeinsames Studienangebot der Philosophischen Fakultät und der Fakultät für Biologie und Psychologie unter Beteiligung des Deutschen Primatenzentrums. Näheres dazu und welche Fächer in diesem Programm gewählt werden können, finden Sie auf der Seite Das Promotionsprogramm Behavior and Cognition.
  • Der Annahme als Doktorand*in muss auch der an der Fakultät für Biologie und Psychologie für den Promotionsstudiengang Behavior and Cognition gebildete Programmausschuss zustimmen. Bevor der Antrag zur Entscheidung der Promotionskommission der Philosophischen Fakultät vorgelegt wird, holt das Prüfungsamt von dort die entsprechende Stellungnahme ein.
  • Die Promotionskommission der Philosophischen Fakultät entscheidet in regelmäßigen Abständen während des gesamten Semesters. Es ist also nicht erforderlich, dass Anträge bis zu einer bestimmten Deadline vorliegen.
  • Das Prüfungsamt informiert den*die Bewerber*in per E-Mail, wenn die Promotionskommission ihn*sie als Doktorand*in angenommen hat.
  • Im Annahmeschreiben wird zudem darauf hingewiesen, welche Schritte als nächstes zu erledigen sind und welche Fristen mit dem Tag der Annahme zu laufen beginnen. So ist nach Erhalt der Annahme umgehend die Immatrikulation vorzunehmen und über die Graduiertenschule für Geisteswissenschaften Göttingen (GSGG) der Betreuungsausschuss zu bestellen.
  • Bewerber*innen, die als Promovierende angenommen worden sind, sind verpflichtet, sich umgehend einzuschreiben und während der gesamten Promotionszeit (d.h. bis zum Abschluss der mündlichen Prüfung) eingeschrieben zu bleiben.
  • Die Einschreibung erfolgt online über die Studienzentrale: Immatrikulation.
  • Ausländische Doktorand*innen wenden sich zwecks Einschreibung bitte an Göttingen International.
  • Falls es zu einer Verzögerung bei der Einschreibung kommt, sollte die Zeit schon dazu genutzt werden, die Zusammensetzung des Betreuungsausschusses zu klären (siehe Schritt 8).
  • Sollten Sie bereits an der Universität Göttingen studiert haben, ist nach Ihrer Einschreibung umgehend Ihr Betreuungsausschuss zusammenzustellen. Gehen Sie daher bitte, sofern noch nicht geschehen, auf die Suche nach (weiteren) Personen, die bereit sind, in dem Ausschuss mitzuwirken. Sollten Sie bislang noch nicht an der Universität Göttingen studiert haben, mit Ihrem Fach und den dortigen Wissenschaftler*innen somit noch nicht vertraut sein, haben Sie nach der Immatrikulation drei Monate Zeit, um für die noch unbesetzten Plätze im Betreuungsausschuss Betreuende zu finden.
  • In den Promotionsstudiengängen und im Promotionsprogramm Behavior and Cognition besteht der Betreuungsausschuss aus insgesamt drei Personen, bei der Individualpromotion aus zwei. Bei Behavior and Cognition muss im Übrigen beachtet werden, dass mindestens zwei Personen Prüfungsberechtigte des Promotionsprogramms Behavior and Cognition sind.
  • Sobald die Zusammensetzung des Betreuungsausschusses feststeht und alle Fragen geklärt sind, wird zwischen der*dem Promovierenden und den Mitgliedern des Betreuungsausschusses eine Vereinbarung zur Sicherstellung der fachlichen Betreuung und Beratung im Promotionsverfahren, die sogenannte Doktorand*innenvereinbarung, unterzeichnet.
  • Wenn die Doktorand*innenvereinbarung von allen Personen unterschrieben worden ist, senden Sie sie bitte an die Graduiertenschule für Geisteswissenschaften Göttingen (GSGG), da die Bestellung des Betreuungsausschusses in ihrer Zuständigkeit liegt.
  • Die GSGG ist eine wissenschaftliche Einrichtung, die von der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät getragen wird und das Ziel hat, den Promovierenden während ihres gesamten Promotionsstudiums mit zahlreichen Unterstützungsangeboten zur Seite zu stehen.
  • Die GSGG koordiniert ebenso die Jahresberichte und kann auch bei etwaigen Differenzen zwischen den Promovierenden und den Betreuenden als Schlichterin tätig werden.
  • Der GSGG-Vorstand überprüft, ob die in der Doktorand*innenvereinbarung vorgeschlagenen Personen formal die Voraussetzungen erfüllen, um im Betreuungsausschuss mitwirken zu können.
  • Sofern die vorgeschlagene Zusammensetzung des Betreuungsausschusses in Ordnung ist, gibt der GSGG-Vorstand seine Zustimmung und bestellt den Ausschuss.
  • Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist dem Betreuungsausschuss ein vorläufiger Arbeitsplan für das Promotionsvorhaben vorzulegen.
  • Vom Tag der Annahme an gerechnet, müssen die Dissertation und die mündliche Prüfung in spätestens sechs Jahren abgeschlossen sein. Eine längere Promotionsdauer ist nur möglich, wenn der Betreuungsausschuss dem zustimmt.
  • Abweichend davon soll im Promotionsprogramm Behavior and Cognition die Dissertation innerhalb von drei Jahren abgegeben sein. In begründeten Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit bis zu viermal um jeweils ein halbes Jahr verlängert werden; hierüber entscheidet die Promotionskommission nach Stellungnahme des Betreuungsausschusses auf der Grundlage eines zu begründenden Antrags der oder des Promovierenden.
  • Nähere Informationen zur Forschungsarbeit finden Sie auf der Seite Die Dissertation.
  • Der*Die Doktorand*in muss dem Betreuungsausschuss regelmäßig, mindestens einmal jährlich, ausführlich über den Stand des Promotionsvorhabens und gegebenenfalls die bislang erbrachten Studienleistungen berichten.
  • Der Bericht muss von den Mitgliedern des Betreuungsausschusses mit einem stellungnehmenden Kommentar versehen und an die Geschäftsstelle der GSGG weitergeleitet werden.
  • Während des Promotionsstudiums sind Kolloquien zu besuchen, in denen die teilnehmenden Promovierenden den Stand ihrer Forschungen vorstellen und diskutieren.
  • Nähere Auskünfte dazu gibt der*die Erstbetreuer*in.
  • Wer im Rahmen eines strukturierten Promotionsstudiums promoviert, also in einem Promotionsstudiengang oder -programm, muss bis zum Antrag auf Zulassung zur Promotion Module abgeschlossen haben.
  • In einem der neun Promotionsstudiengänge sind drei Pflicht- und ein Wahlpflichtmodul im Umfang von insgesamt 24 C zu absolvieren. Der Nachweis erfolgt über Anrechnungsformulare, die das Prüfungsamt auf der Seite Studienleistungen der Promotionsstudiengänge zur Verfügung stellt.
  • Abweichend davon sind im Promotionsprogramm Behavior and Cognition fünf Module im Umfang von 20 C zu absolvieren.
  • Wenn die Dissertation abgeschlossen ist, können Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung stellen. Die Antragstellung erfolgt online über eCampus. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Antrag auf Zulassung zur Promotion.
  • Im Antrag können Sie vorschlagen, wen die Promotionskommission zu den Mitgliedern Ihrer Prüfungskommission bestellen möge, also zum einen die Gutachtenden Ihrer Dissertation (wenigstens eine*r muss Mitglied des Betreuungsausschusses sein, in der Regel der*die Erstbetreuer*in) und zum anderen die weiteren Mitglieder der Prüfungskommission (in der Regel alle weiteren prüfungsberechtigten Mitglieder des Betreuungsausschusses).
  • Promovieren Sie im Promotionsprogramm Behavior and Cognition, so bestätigt die BeCog-Koordination dem Prüfungsamt in Ergänzung Ihres Antrags, dass Sie alle erforderlichen Module und Meetings mit dem Betreuungsausschuss absolviert haben.
  • Nach erfolgtem Eingang wird der Antrag samt der beigefügten Dokumente im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät gesichtet und überprüft. Ist alles vollständig und korrekt, wird der Antrag der Promotionskommission zur Entscheidung vorgelegt.
  • Ist der Antrag in Ordnung, so eröffnet die Promotionskommission Ihr Promotionsverfahren und bestellt die Prüfungskommission. Die Beteiligten werden hierüber vom Prüfungsamt informiert, das in diesem Zuge auch Ihre Dissertation an die Gutachtenden zur Bewertung verschickt.
  • Achtung Fristbeginn: Die mündliche Prüfung soll nicht später als sechs Monate nach der Zulassung zur Promotionsprüfung durchgeführt werden.
  • Jede*r Gutachter*in soll innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung der Dissertation vorschlagen, die Dissertation anzunehmen, sie abzulehnen oder sie zur Umarbeitung zurückzugeben, wenn sie*er sonst eine Ablehnung empfehlen würde.
  • Innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung soll jede*r Gutachter*in ein Gutachten über die Dissertation in Textform erstellen, durch das der Vorschlag, der innerhalb der ersten drei Monate gemacht wurde, begründet wird.
  • Das Prüfungsamt teilt der Doktorandin oder dem Doktoranden die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation schriftlich mit. Im Falle der Annahme der Dissertation wird zugleich die Zulassung zur mündlichen Prüfung festgestellt.
  • Sind alle Gutachten eingegangen, werden für mindestens 10 Tage die Dissertation und die Gutachten für die prüfungsberechtigten Mitglieder und Angehörigen der Philosophischen Fakultät ausgelegt. Jene haben in dieser Zeit die Möglichkeit, sich die Unterlagen anzusehen und Einwendungen gegen die Beurteilung(en) der Gutachter*innen vorzubringen.
  • Ist die Auslage ohne Einwendungen vorüber, kann die mündliche Prüfung – in der Regel als Disputation, aber grundsätzlich ist auch ein Rigorosum möglich – stattfinden.
  • Die Disputation ist hochschulöffentlich. Auf der Seite Disputationstermine informiert das Prüfungsamt über die anstehenden mündlichen Prüfungen. Zur Hochschulöffentlichkeit zählen ausschließlich Mitglieder und Angehörige der Universität Göttingen. Freunde oder Familienangehörige, sind somit – sofern sie nicht Mitglieder oder Angehörige der Universität sind – nicht zugelassen.
  • Auf Antrag der*des Promovierenden kann die Hochschulöffentlichkeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet die Prüfungskommission.
  • Das Rigorosum ist grundsätzlich nicht hochschulöffentlich. Jedoch können andere Doktorand*innen, die selber in Kürze das Rigorosum absolvieren werden, der Prüfung mit Zustimmung der oder des zu Prüfenden beiwohnen.
  • Direkt im Anschluss an die mündliche Prüfung teilt die*der Prüfungskommissionsvorsitzende der*dem Promovierenden (unter Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit) mit, mit welchen Noten die Dissertation und die mündliche Prüfung benotet worden sind.
  • Achtung Fristbeginn: Die Dissertation ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Tag der mündlichen Prüfung zu veröffentlichen.
  • Bei erfolgreicher Absolvierung der mündlichen Prüfung erstellt das Prüfungsamt eine Bescheinigung über das Bestehen der Promotionsprüfung.
  • Bitte beachten Sie, dass der Doktortitel noch nicht geführt werden darf. Die Promotion ist erst dann vollzogen, wenn die Dissertation veröffentlicht wurde und die Pflichtexemplare im Prüfungsamt abgeliefert worden sind.
  • Das Bestehen der mündlichen Prüfung berechtigt zur Teilnahme an der Examensfeier der Philosophischen Fakultät.
  • Für die Überarbeitung der Dissertation, bei der die Hinweise und Anmerkungen der Gutachter*innen zu beachten sind, stehen nach der mündlichen Prüfung zwei Jahre zur Verfügung.
  • Weitere Informationen dazu auf der Seite Die Veröffentlichung der Dissertation.
  • Bevor die überarbeitete Dissertation veröffentlicht werden darf, ist sie dem*der Erstbetreuer*in zur Durchsicht vorzulegen. Kommt er*sie zu dem Ergebnis, dass alle in den Gutachten angemerkten Monita auseichend bedacht worden sind, so bestätigt er*sie dies auf dem Revisionsschein. Damit kann die Arbeit nun veröffentlicht werden.
  • Sobald die Pflichtexemplare im Prüfungsamt vorliegen, erfolgt der Vollzug der Promotion durch Erstellung der Doktorurkunde.
  • Siehe auch Die Veröffentlichung der Dissertation.
  • In der Regel wird die Doktorurkunde per Post versendet. Wenn klar ist, wann die Exemplare im Prüfungsamt abgeliefert werden, kann die Urkunde auch schon vorbereitet werden, so dass sie gleich entgegengenommen werden kann.
  • Mit Zustimmung der*des Promovierten wird der Abschluss auf der Seite Abgeschlossene Promotionen bekannt gegeben.