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FAQ

1. Was meint „Online-in-Präsenz“-Evaluation?
Online verweist darauf, dass Studierende zu jeder Zeit und von jedem internetfähigen Endgerät während des hinterlegten Evaluationszeitraumes in Stud.IP über einen digitalen Fragebogen evaluieren können, wenn sie rechtzeitig (meint ca. 24h) vor Start einer Umfrage in Stud.IP als Teilnehmer*in zur Lehrveranstaltung angemeldet sind.

In-Präsenz meint, dass die Lehrperson die Evaluation in ihre Lehrveranstaltung einbettet und alle Teilnehmer*innen so möglichst gemeinsam und zeitgleich evaluieren. Dies sichert den Rücklauf der Lehrveranstaltungsevaluation. Das Konzept der Online-in-Präsenz-Lehrveranstaltungsevaluation sieht neben eines Onlinefragebogens also das Durchführen der Evaluation während eines vom Lehrenden bestimmten Zeitpunktes innerhalb der Präsenzzeit vor. Das dafür vorgesehene Zeitfenster wird zuvor vom Lehrenden den Teilnehmer*innen z. B. via Stud.IP oder per Email angekündigt. Abweichungen von In-Präsenz-Evaluationen aufgrund von Krankheiten der Studierenden, Netzausfällen o.ä. sind über eine i.d.R. zweiwöchige Evaluationsphase abgedeckt.
2. Wer ist für die Auswahl der Lehrveranstaltungsevaluationen zuständig?
Für die Auswahl der Lehrveranstaltungsevaluationen und deren Parameter (meint, welche LV, welche Lehrperson(en), welcher Beginn und welches Ende, Fragebogentyp) ist gemäß Ordnung über die Evaluation der Lehre (2006) auf administrativer Ebene das Studiendekanat einer Fakultät zuständig.
3. Wie kann eine Lehrperson die Evaluationsdaten seiner Lehrveranstaltungen einsehen?
Die Lehrperson ruft in Stud.IP über „Meine Veranstaltungen“ die betroffene Lehrveranstaltung auf, geht auf den horizontalen Reiter „Verwaltung“ und wählt aus den angezeigten Kacheln „Lehrveranst.-Evaluation“ aus. So werden die zugehörigen Daten der fakultätsseitig vorgesehenen Evaluation einer Lehrveranstaltung angezeigt. Eine ausführliche, bebilderte Anleitung findet sich im Stud.IP-Handbuch für Lehrende auf der Webseite der Lehrveranstaltungsevaluation (www.uni-goettingen.de/online-in-praesenz).
4. Der vom Studiendekanat geplante Evaluationszeitraum oder die Auswahl der Lehrperson(en) ist für die Durchführung ungeeignet. Sind nachträgliche Anpassungen möglich?
Wenn eine Lehrveranstaltungsevaluation fristgerecht (Termine siehe auf der Webseite veröffentlichter Zeitplan) von den Studiendekanaten in Stud.IP angelegt wurde, erhält die für die Evaluation ausgewählte Lehrperson eine Infomail mit den Daten zur Evaluation.
Unabhängig davon sind diese immer auch über den Lehrenden-Account in Stud.IP einzusehen.

Bis zur in der Infomail benannten Deadline (in Ausnahmen spätestens zum Start einer Befragung) können alle Parameter einer Lehrveranstaltungsevaluation begründet geändert werden.
Nach Start einer Umfrage und dem ersten Rückläufer zur Lehrveranstaltungsevaluation ist keine Anpassung - auch keine Verlängerung des Evaluationszeitraumes - mehr möglich.
5. Wann liegt der Hauptevaluationszeitraum in einem Semester? Und wann wird davon abgewichen?
Der Hauptevaluationszeitraum fällt für alle in der Vorlesungszeit regelmäßig stattfindenden Lehrveranstaltungen auf die dritt- und vorletzte Vorlesungswoche.
Abweichende Evaluationszeiträume werden für die Veranstaltungen hinterlegt, die im benannten Hauptevaluationszeitraum keinen Präsenztermin haben oder für die es abweichende Absprachen zwischen Lehrperson(en) und zuständigem Studiendekanat gibt (z.B. Wochenendseminare, Blockveranstaltungen oder Exkursionen).

In der Regel wird eine gestartete Evaluation nach zwei Wochen geschlossen und eine Teilnahme durch die Studierenden ist dann nicht mehr möglich. Dies garantiert den Lehrenden und Studierenden eine gewisse Flexibilität bei der Durchführung der Evaluation.
In der letzten Vorlesungswoche finden in der Regel keine Evaluationen mehr statt, da diese für die Durchführung der Feedback-Gespräche vorgesehen ist.
6. Was ist bei der Evaluation einer Veranstaltung mit mehreren Lehrpersonen zu beachten?
Wenn eine Lehrveranstaltung von mehreren Lehrpersonen durchgeführt wird, gibt es drei mögliche Auswahlverfahren der zu evaluierenden Lehrperson(en):

a) es wird nur eine der Lehrpersonen evaluiert.

b) alle/oder eine Auswahl der Lehrpersonen werden gemeinsam über einen Fragebogen evaluiert (gemeinsame Evaluation; Achtung: nicht alle Items der Fragebögen passend).

c) alle/mehrere Lehrpersonen werden einzeln mit einem eigenen Fragebogen evaluiert (Einzelevaluation(en)).

Bei dieser Variante wird den Studierenden mit Beginn des Evaluationszeitraumes für jede Lehrperson ein eigener Fragebogen angezeigt. Wir bitten die Studierenden, etwaige Ankündigungen der Lehrpersonen zu beachten, falls die Teil-Evaluationen zu verschiedenen Zeitpunkten durchgeführt werden müssen.
7. Muss ich als Lehrperson eine Umfrage freischalten?
Nein. Mit Starttermin der Lehrveranstaltungsevaluation steht den teilnehmenden Studierenden der digitale Fragebogen automatisch in Stud.IP zur Verfügung, wenn diese rechtzeitig (ca. 24h) vor Umfragestart als Teilnehmer*innen in Stud.IP angemeldet sind.
Die als Teilnehmer*in angemeldeten Studierenden erhalten zum Starttermin einer Lehrveranstaltungsevaluation eine Infomail über Befragungsstart via Stud.IP.
8. Muss der QR-Code von der Lehrperson in Stud.IP generiert werden, damit die Evaluation überhaupt erfolgen kann?
Nein, die Nutzung des QR-Codes ist optional. Die Studierenden können die Evaluation direkt in Stud.IP aufrufen und durchführen.
9. Können Studierende an der Befragung teilnehmen, wenn sie sich nach dem Start des Evaluationszeitraumes noch auf die Teilnehmer*innen-Liste gesetzt haben?
Nein, wenn eine Umfrage begonnen hat, ist es nicht mehr möglich, dass diese Studierenden an der Evaluation teilnehmen können. Damit Studierende an einer Evaluation teilnehmen können, müssen sie sich rechtzeitig (meint ca. 24h) vor dem Start einer Umfrage in Stud.IP für die Lehrveranstaltung angemeldet haben.
10. Haben die Studierenden (technisch) die Möglichkeit auch außerhalb des von der Lehrperson benannten Präsenz-Evaluationstermins zu evaluieren?
Ja, die Studierenden können den Fragebogen vom Beginn bis zum Ende einer Lehrveranstaltungsevaluation online in Stud.IP einsehen und einmalig ausfüllen. Für alle Studierenden ist jedoch das Online-in-Präsenz-Verfahren zu präferieren (siehe Punkt 1 und 2).
11. Wo können die Musterfragebögen eingesehen werden?
Auf der Webseite uni-goettingen.de\LVE-Fragebogenmuster befinden sich die aktuellen Fragebogenmuster zur Ansicht.
12. Sind die Fragebögen auch auf Englisch verfügbar?
Ja, alle Fragebögen können Studierende auf Deutsch oder auf Englisch ausfüllen. Über die Flaggensymbole auf dem Kopf einer Umfrage kann jeweils die deutsch- oder englischsprachige Version abgerufen werden.
13. Wie können die optionalen Fragen der Lehrperson optimal integriert werden?
Zurzeit gibt es technisch keine Möglichkeit, die optionalen Fragen der Lehrperson direkt und automatisiert auf dem Fragebogen abzubilden. Sie können aber weiterhin die Möglichkeit der Dummy-Fragen (i.d.R. unter „Fragen der Lehrperson“) eines jeden Fragebogens nutzen. Wir empfehlen, diese Fragen an die Studierenden vorab über die Benachrichtigungsfunktionen in Stud.IP (Veranstaltungsankündigungen), per E-Mail und/oder zu Beginn der Online-in-Präsenz-Evaluation in der Lehrveranstaltung zu kommunizieren.
14. Wie kann eine Lehrperson die Auswertungsberichte einer Evaluation einsehen? Und was ist dabei zu berücksichtigen?
Die Lehrperson wählt in Stud.IP die Lehrveranstaltung aus, deren Ergebnisbericht sie einsehen möchte. Klickt auf den horizontalen Reiter der zweiten Ebene „Lehrveranst.-Evaluation“.
Sobald der für eine anonymisierte Auswertung notwendige Mindestrücklauf von sechs Teilnehmer*innen (Beschluss der zKLS von 2010) erreicht ist, kann hier zeitaktuell der PDF-Report geöffnet werden. Bis zum Ende einer Befragung ist der zeitaktuelle Report nur vorläufig und dient in erster Linie der Vorbereitung des anschließenden Feedback-Gespräches.
Wird die Umfrage am Ende des Evaluationszeitraumes geschlossen, ist der PDF-Report final und kann für alle weiteren Evaluationszwecke verwendet werden.
Eine ausführliche, bebilderte Anleitung befindet sich im Stud.IP-Handbuch für Lehrende auf der Webseite der Lehrveranstaltungsevaluation www.uni-goettingen.de/online-in-praesenz.
15. An wen kann man sich wenden, wenn ein*e Tutor*in den Report mit den Ergebnissen der Lehrveranstaltungsevaluation nicht sehen kann?
Die zeitaktuellen Ergebnisse und den Report mit den Ergebnissen der Lehrveranstaltungsevaluation können in Stud.IP nur in der Rolle „Dozent*in“ eingetragene Personen sehen. Tutor*innen, die in der Regel mit einem Studierenden-Account in Stud.IP agieren, brauchen dazu einen Account mit der Freigabe „Dozent*in“. Eine entsprechende Freigabe kann beantragt werden unter E-Mail
16. Sind die Umfrageergebnisse auch auf Englisch verfügbar?
Ja, Sie können Ihre Berichte auf Ihrer studIP-website auf englisch abrufen, indem Sie die Sprache der Website in Ihrer Profileinstellung ändern.
Rufen Sie dazu Ihre Profileinstellungen auf, indem Sie auf das „Personen-Icon“ oben rechts klicken und dann „Einstellungen“ auswählen.
Anschließend können Sie oben mittig unter „Allgemeine Einstellungen - Sprache“ statt des voreingestellten „Deutsch“, die Sprache „English“ auswählen. Speichern Sie diese Einstellung. Nun können Sie Ihre Berichte auch in englischer Sprache abrufen.
17. Der Mindestrücklauf zur automatischen Reporterstellung wurde nicht erreicht. Gibt es eine Möglichkeit, dass die Lehrperson dennoch einen Report erhält?
Ja, die Lehrperson kann bei Unterschreiten des Mindestrücklaufes nach Freigabe durch alle Teilnehmer*innen der Evaluation einen Report erhalten.

Seit dem WS 2021/22 gibt es eine datenschutzrechtlich begründete Änderung bezüglich des Verfahrens zur Beantragung: Um die Anonymität der Studierenden zu wahren, werden die Studierenden auf dem Fragebogen gebeten, ihre Zustimmung für eine Reportfreigabe bei Unterschreitung des Mindestrücklaufs zu geben bzw. abzulehnen. Die Studierenden werden auf dem Fragebogen informiert, dass ab dem WS 2021/22 im Report folgende Items für die Lehrenden nicht mehr ausgewiesen werden: Angaben zu Abschlussart, Fachsemester, Geschlecht und Muttersprache. Die*der Lehrende kann den Report nur erhalten, wenn alle Studierenden eingewilligt haben. Ein Nichtankreuzen dieses Items gilt als Nichteinwilligung.

Die*der Lehrende muss den Report bei Unterschreiten des Mindestrücklaufes mit folgendem Formular uni-goettingen.de\Antrag-Report-unter-Mindestrücklauf beantragen.