Rechtswissenschaften - Promotion

Wer kann an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen promovieren?
Voraussetzungen für eine Promotion an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen sind:

  • die Hochschulzugangsberechtigung
  • das Bestehen der ersten oder zweiten juristischen Staatsprüfung mit mindestens „vollbefriedigend“
  • eine Betreuungszusage durch ein Mitglied des Lehrkörpers der Fakultät


Einzelheiten und weitere Informationen zu den Promotionsvorausssetzungen und zum weiteren Verfahren finden Sie in derPromotionsordnung (PDF)

Wenn die o. g. Bedingungen erfüllt sind, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Annahme als Doktorand/in stellen. Das Muster für den formlosen Antrag finden Sie hier.

Diesem Antrag, der per E-Mail gestellt wird, sind folgende Dokumente (PDF) beizufügen:

  • Antragsschreiben
  • Betreuungszusage der Doktormutter bzw. des Doktorvaters
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
  • Zeugnis der ersten, ggf. zweiten juristischen Prüfung



Befreiung von den Zulassungsbedingungen der Promotionsordnung - Anträge an den Promotionsausschuss (Fakultätsrat)

Befreiung vom Prädikatsexamen gemäß § 3 Abs. 2 Promotionsordnung:
Anlagen:

  • Antragsschreiben
  • das Formular „Anlage zum Antrag“ (PDF)
  • Betreuungszusage, ggf. Stellungnahme der Doktormutter bzw. des Doktorvaters
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
  • Zeugnis der ersten, ggf. zweiten juristischen Prüfung<
  • ggf. Seminarschein(e) mit mindestens 12 Pkt.


Das Muster für das Antragsschreiben finden Sie hier: Antrag auf Befreiung vom Prädikatsexamen


Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Promotionsordnung: Ersatz der juristischen Staatsprüfung nach mindestens achtsemestrigem Studium mit universitärem Abschluss und einer dem Prädikat vergleichbaren Note
Anlagen:

  • Antragsschreiben
  • Betreuungszusage, ggf. Stellungnahme der Doktormutter bzw. des Doktorvaters
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
  • Abschlusszeugnis
  • ggf. Bescheinigung des Dekanats oder Studiendekanats über Ranking/Einordnung der Abschlussnote
  • ggf. Seminarschein(e) mit mindestens 12 Pkt.


Das Muster für das Antragsschreiben finden Sie hier: hier.

Antrag gem. § 4 Abs. 2 Promotionsordnung: Feststellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Studienabschlusses
Voraussetzung ist hier in der Regel ein achtsemestriger ausländischer Bachelorabschluss in Kombination mit einem an einer deutschen Universität erworbenen Master- bzw. Magistergrad, sofern die Abschlussarbeit mit mindestens „gut“ bewertet wurde.
Diesem Antrag, der per E-Mail gestellt wird, sind folgende Dokumente (PDF) beizufügen:

  • Antragsschreiben
  • Betreuungszusage der Doktormutter bzw. des Doktorvaters
  • Master-/oder Magisterzeugnis einer juristischen Fakultät in Deutschland
  • Bachelorzeugnis aus dem Heimatland


Das Muster für das Antragsschreiben finden Sie hier



Nach der Annahme als Doktorand/in: Abschluss einer Betreuungsvereinbarung mit einer zweiten Lehrperson.
Der/die Erstbetreuer/in schlägt den/die Zweitbetreuer/in vor. Nach Genehmigung durch den Dekan/die Dekanin wird die Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Das PDF wird mit allen drei Unterschriften an das Studienbüro (uhennemuth@jura.uni-goettingen.de bzw. promotion@jura.uni-goettingen.de) versandt.Das Formular für die Betreuungsvereinbarung finden Sie hier.

Fachspezifische Promovierendenausbildung

Die Juristische Fakultät bietet seit dem Sommersemester 2022 eine fachspezifische Ausbildung für ihre Promovierenden an, welche die fachliche und persönliche Einzelbetreuung ergänzt.
Los ging es am 29. April 2022 mit der Auftaktveranstaltung.

Power-Point-Folien zur Auftaktveranstaltung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für die Promovierendenausbildung, Frau Prof. Dr. Schwerdtfeger.

Aktuelle und wiederkehrende Termine:

Forschung - Early Career Research


Promovierendenstammtisch

Jeden letzten Mittwoch im Monat um 19:00 Uhr in der Villa Cuba, Zindelstraße 2, 37073 Göttingen


Erfahrungsberichte und Tipps zur Promotion:
In der Göttinger Rechtszeitschrift 1/2022 berichten zwei Doktoranden und ein Professor unserer Fakultät von ihren Promotionserfahrungen und geben wertvolle Tipps. Die Artikel können unter den u. a. Links aufgerufen werden:

Timo Marcel Albrecht und Caspar Baumeister: Die juristische Promotion - Ein Überblick und Erfahrungsbericht:
https://www.goettinger-rechtszeitschrift.de/wp-content/uploads/2022/07/StuDi_Albrecht_Baumeister_JurPromotion.pdf

Prof. Dr. Joachim Münch: Ein kleiner Dekalog für Promovierende
https://www.goettinger-rechtszeitschrift.de/wp-content/uploads/2022/07/StuDi_ProfDrMu%CC%88nch_DekalogPromotion.pdf


Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften (GGG)
Die Juristische Fakultät ist neben der Sozialwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eines der Gründungsmitglieder der Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften (GGG), die die Graduiertenausbildung der drei Fakultäten zusammenfasst, um den Graduierten eine strukturierte Ausbildung von hoher fachlicher Qualität und mit exzellenter Betreuung zu bieten.
Dabei nutzt die GGG das breite Fachspektrum ihrer Fakultäten, um den Doktorand*innen ein breites Angebot an Methoden und interdisziplinären Ansätzen sowie eine Vielzahl an Weiterbildungsmöglichkeiten bereitzustellen. Eines dieser Angebote ist die jährliche Methodenwoche.

.




Exkursion nach Straßburg im Rahmen der Promovierendenausbildung
Vom 20. bis 22. März 2023 reiste im Rahmen der fachspezifischen Promovierendenausbildung eine Gruppe von 20 Promovierenden der Juristischen Fakultät nach Straßburg. Ziel der Exkursion war es, die dort ansässigen Institutionen zu besichtigen, nähere Einblicke in deren Funktion und Arbeitsweise zu erhalten sowie den Austausch und die Vernetzung der Teilnehmenden untereinander zu fördern. Einen ausführlichen Bericht zu der Exkursion mitsam einiger Impressionen finden Sie hierLinktext zu dieser Datei