PD Dr. Hendrik Munsonius

WS 2026/27: Seminar zum kirchlichen Verfassungsrecht

Kirchliches Verfassungsrecht am Beispiel der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck
Fachbereich Evangeliche Theologie, Philipps-Universität Marburg


Das Kirchenrecht ist die verbindliche Ordnung des kirchlichen Handelns, wie sie von der Kirche selbst hervorgebracht wird. Das grundlegende Dokument dieser Ordnung ist die Kirchenverfassung. In ihr treffen ekklesiologische/kirchentheoretische Vorstellungen und rechtliche Ordnung aufeinander. Ihre Themen sind u.a.: Gemeinde, Pfarramt, Kirchenkreis, Landeskirche, Kirchenleitung und Partizipation. Mit dem Ende des Landesherrlichen Kirchenregiments 1918/19 standen die Landeskirchen vor der Herausforderung sich selbst eine Verfassung (Grundordnung) zu geben. Die kirchliche Verfassungsentwicklung bis zur Gegenwart kann in drei Phasen eingeteilt werden: die erste Verfassungsgebung in den 1923er Jahren, Neuordnungen nach 1945 und Reformbestrebungen im späten 20. und frühen 21. Jahrhundert. Diese Entwicklung soll am Beispiel der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck erarbeitet und der aktuell entstehende Entwurf einer neuen Grundordnung diskutiert werden.


WS 2026/27: Kolloquium "Klassiker lesen"

Hans Kelsen, Reine Rechtslehre, 1. Auflage (1934)

Die von Hans Kelsen im Jahre 1934 vorgelegte »Reine Rechtslehre« gehört zu den rechtstheoretischen Schlüsselschriften des 20. Jahrhunderts. In ihr entwickelt Kelsen erstmals systematisch seine einerseits das Recht von der Moral, andererseits die Norm vom Faktum konsequent scheidende, ideologiekritische Rechtstheorie. Im Kolloquium werden wir das Buch abschnittsweise lesen und diskutieren. Bis zur ersten Sitzung ist keine Vorbereitung erforderlich. Die weitere Teilnahme am Kolloquium ist nur dann sinnvoll, wenn jeweils vorher die geplanten Abschnitte des Buches gründlich gelesen werden.

mittwochs, 16-18 Uhr (14-tägig)