PD Dr. Hendrik Munsonius
Habilitation
Mit der Probevorlesung am 29. Januar 2024 über "Die Göttinger Sieben - ein historischer Verfassungskonflikt und seine Bedeutung für das 21. Jahrhundert" habe ich mein Habilitationsverfahren abgeschlossen. Der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Hans Michael Heinig, hat mir die Habilitationsurkunde ausgehändigt und damit die Venia legendi für Öffentliches Recht und Kirchenrecht verliehen. Ich danke ihm als meinem Betreuer und Erstgutachter sowie den weiteren Gutachtern Prof. Dr. Florian Meinel und Prof. Dr. Thomas Mann und allen anderen Menschen, die mich auf diesem Weg begleitet haben.
NEU: Hendrik Munsonius: Evangelisches Kirchenrecht, 2. Auflage
Die Kirche gibt sich durch ihr Recht eine verbindliche Ordnung für ihr Handeln, ermöglicht so Kooperation und regelt Konflikte. Dieses Lehrbuch ermöglicht anhand der Grundlagen und Grundzüge des evangelischen Kirchenrechts eine substantiierte Auseinandersetzung über die Legitimität der kirchlichen Ordnung. Ausgehend von den theologischen Grundlagen wird entfaltet, wie Menschen am kirchlichen Handeln beteiligt sein können, wie die Kirche organisiert ist und wie Kirchenrecht gestaltet, angewendet und gewährleistet wird. Die Neuauflage berücksichtigt jüngere und jüngste Änderungen des kirchlichen Rechts und greift neue Einsichten der Kirchenrechtswissenschaft auf. Zur Sprache kommen insbesondere Themen wie Kirchenreform, Macht und das »Leitungsdogma« von der Einheit geistlicher und rechtlicher Leitung.
more…NEU: Hendrik Munsonius, Das Amtsparadox. Vom Amt und seinem "Ethos", 2024
Das Amt bildet ein elementares Strukturelement jedes Gemeinwesens. Es ist bestimmt durch ein unauflösliches Spannungsverhältnis zwischen seiner »Objektivität« und der Subjektivität des Amtsinhabers. Die hierin liegende Paradoxie ist mit Mitteln der Dogmatik allein nicht zu bewältigen. Hendrik Munsonius unternimmt die Rekonstruktion des Amtes aufgrund sozialwissenschaftlicher Exploration und der normativen Vorgaben des Grundgesetzes. Die Gemeinwohlbindung des Amtes wird im politischen Prozess konkretisiert, in der Rechtsform verbindlich festgestellt und ausdifferenziert. Anforderungen des Amtes können mit den Interessen der Person in ein konstruktives Verhältnis gebracht werden. Wesentliche Leistungen für die Bewältigung des Amtsparadoxes erbringt die Struktur, in der das Handeln unterschiedlicher Ämter koordiniert wird. Am Ende erweist sich das Amtsparadox nicht nur als Problem, sondern auch als produktives Moment für das verfassungsstaatliche Ämterwesen.
https://www.mohrsiebeck.com/buch/das-amtsparadox-9783161638626/
Siehe auch:
- Hendrik Munsonius, Das Amtsparadox im Kirchenrecht - oder: die ungeliebte Frage nach der Macht, ZevKR 69 (2024), S. 1-24
- Hendrik Munsonius, Das Amt und die Menschenwürde, https://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gro-2/144354