PD Dr. Hendrik Munsonius
NEU: Hendrik Munsonius, Das Amtsparadox. Vom Amt und seinem "Ethos", 2024
Das Amt bildet ein elementares Strukturelement jedes Gemeinwesens. Es ist bestimmt durch ein unauflösliches Spannungsverhältnis zwischen seiner »Objektivität« und der Subjektivität des Amtsinhabers. Die hierin liegende Paradoxie ist mit Mitteln der Dogmatik allein nicht zu bewältigen. Hendrik Munsonius unternimmt die Rekonstruktion des Amtes aufgrund sozialwissenschaftlicher Exploration und der normativen Vorgaben des Grundgesetzes. Die Gemeinwohlbindung des Amtes wird im politischen Prozess konkretisiert, in der Rechtsform verbindlich festgestellt und ausdifferenziert. Anforderungen des Amtes können mit den Interessen der Person in ein konstruktives Verhältnis gebracht werden. Wesentliche Leistungen für die Bewältigung des Amtsparadoxes erbringt die Struktur, in der das Handeln unterschiedlicher Ämter koordiniert wird. Am Ende erweist sich das Amtsparadox nicht nur als Problem, sondern auch als produktives Moment für das verfassungsstaatliche Ämterwesen.
https://www.mohrsiebeck.com/buch/das-amtsparadox-9783161638626/
Siehe auch:
- Hendrik Munsonius, Das Amtsparadox im Kirchenrecht - oder: die ungeliebte Frage nach der Macht, ZevKR 69 (2024), S. 1-24
- Hendrik Munsonius, Das Amt und die Menschenwürde, https://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gro-2/144354
Zum 75jährigen Bestehen: Religion im Grundgesetz
Das 75jährige Bestehen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 bietet Anlass, sich seiner Bedeutung für das individuelle und gemeinschaftliche Leben in diesem Gemeinwesen zu vergewissern. Die Frage nach der Religion im Grundgesetz betrachtet Hendrik Munsonius dabei unter zwei Aspekten: zum einen, wie das Grundgesetz auf Religion als Regelungsgegenstand eingeht, zum anderen, inwiefern es selbst Momente von Religiosität aufweist.
Hendrik Munsonius, Religion im Grundgesetz, DtPfrBl 124 (2024), S. 244-249.
Habilitation
Mit der Probevorlesung am 29. Januar 2024 über "Die Göttinger Sieben - ein historischer Verfassungskonflikt und seine Bedeutung für das 21. Jahrhundert" habe ich mein Habilitationsverfahren abgeschlossen. Der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Hans Michael Heinig, hat mir die Habilitationsurkunde ausgehändigt und damit die Venia legendi für Öffentliches Recht und Kirchenrecht verliehen. Ich danke ihm als meinem Betreuer und Erstgutachter sowie den weiteren Gutachtern Prof. Dr. Florian Meinel und Prof. Dr. Thomas Mann und allen anderen Menschen, die mich auf diesem Weg begleitet haben.