PD Dr. Hendrik Munsonius

Stellenausschreibung

Am Kirchenrechtlichen Institut der Ev. Kirche in Deutschland sind

zwei Stellen für studentische Hilfskräfte (m/w/d) mit 20 h/Monat

zu besetzen, gern auch mit Personen im 1. oder 2. Fachsemester.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Auswertung der kirchlichen Amtsblätter und Betreuung einer Datenbank zur Erstellung eines jährlich erscheinenden Rechtsquellennachweises.

Voraussetzung: Interesse am Öffentlichen Recht, Kirchen- und Staatskir-chenrecht, gute Studienleistungen bzw. überdurchschnittliches Abitur, Teamfähigkeit.

Bei Interesse wird eine kurze schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf, letztem Schulzeugnis, Immatrikulationsbescheinigung und Nachweis der erreichten Scheine bis zum 26. Juli 2024 an zevkr@gwdg.de erbeten.


Zum 75jährigen Bestehen: Religion im Grundgesetz

Das 75jährige Bestehen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 bietet Anlass, sich seiner Bedeutung für das individuelle und gemeinschaftliche Leben in diesem Gemeinwesen zu vergewissern. Die Frage nach der Religion im Grundgesetz betrachtet Hendrik Munsonius dabei unter zwei Aspekten: zum einen, wie das Grundgesetz auf Religion als Regelungsgegenstand eingeht, zum anderen, inwiefern es selbst Momente von Religiosität aufweist.

Hendrik Munsonius, Religion im Grundgesetz, DtPfrBl 124 (2024), S. 244-249.

mehr…

Habilitation

407px-Göttinger_Sieben-RZ

Mit der Probevorlesung am 29. Januar 2024 über "Die Göttinger Sieben - ein historischer Verfassungskonflikt und seine Bedeutung für das 21. Jahrhundert" habe ich mein Habilitationsverfahren abgeschlossen. Der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Hans Michael Heinig, hat mir die Habilitationsurkunde ausgehändigt und damit die Venia legendi für Öffentliches Recht und Kirchenrecht verliehen. Ich danke ihm als meinem Betreuer und Erstgutachter sowie den weiteren Gutachtern Prof. Dr. Florian Meinel und Prof. Dr. Thomas Mann und allen anderen Menschen, die mich auf diesem Weg begleitet haben.