FAQs Studieren mit Kind an der Universität Göttingen
A
Nein, aber …
Jein. Für Ihr Kind schon- sonst nur, wenn Sie sich vom Studium beurlauben lassen. Mehr dazu finden Sie hier
Nein. Da aber die Sozialgesetzgebung für Alleinerziehende bestimmte Besonderheiten aufweist, sind Sie jederzeit herzlich in der Beratung des FamilienService willkommen.
Ja. Und die Universität unterstützt Sie bei der Planung. Mehr dazu finden Sie hier.
B
Ja und zwar in Form von „Zeit“, d.h. Sie dürfen u.a. etwas langsamer studieren, bekommen aber nicht mehr Geld. Weitergehende Informationen finden Sie hier. Für den Lebensunterhalt Ihres Kindes sind ggf. andere Sozialleistungen möglich.
Alle Informationen, Pros und Contras finden sie hier.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch als Bildungspaket bekannt) unterstützen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kita und Freizeit nutzen können. Leistungen auf einen Blick:
- Ausflüge und Klassenfahrten mit Schule, Kita und Kindertagespflegestelle
- Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflegestelle
- Persönlicher Schulbedarf (100 Euro im Jahr und kostenlose Schulbuchausleihe)
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft bis zu 100 Euro im Jahr (Beispielsweise Vereinsbeiträge, Musikschule)
Weitere Informationen sind der offiziellen Webseite zu entnehmen.
Leider nicht. Wenn Sie verheiratet sind, wird bei der BAföG-Berechnung das Familieneinkommen und ggf. auch das Einkommen Ihrer Eltern berücksichtigt. D.h. aufgrund von Heirat verbessern sich Ihre Chancen auf BAföG nicht.
Leider nicht. Der Zuschlag ist lediglich für eigene und adoptierte Kinder zu bekommen. Wer die Kinder überwiegend betreut, spielt keine Rolle.
Ja. Allerdings sollten Sie sich keine zu großen Hoffnungen auf Erfolg machen. Das BAföG-Amt wird in solchen Fällen argumentieren, dass die Schwangerschaft nicht der maßgebliche Grund für die Verzögerung im Studienverlauf war.
C
E
Ja, näheres dazu finden Sie hier.
Nein.
Bei Mehrlingsgeburten wird das Elterngeld um jeweils 300 Euro pro weiterem Kind erhöht.
Das Elterngeld bleibt sowohl beim BAföG als auch beim Wohngeld unberücksichtigt. Beim ALG2 und anderen Sozialleistungen wird das Basiselterngeld von 300 Euro als Einkommen voll angerechnet.
Der Elternpass ist ein Dokument der Medizinischen Fakultät, dass Sie im Studiendekanat bekommen. Der Pass ermöglicht Ihnen u.a. einen Kurswechsel, wenn Ihr regulärer Kurs zeitlich ungünstig liegt. Weiter Informationen finden Sie hier
K
Ja. Die Universität stellt verschiedene Betreuungsangebote für Kinder von Studierenden zur Verfügung.
Nein, zumindest solang Sie Ihr Studium fortsetzten. Wenn Sie sich beurlauben lassen entfällt der Kindergeldanspruch für Sie.
Anspruch auf Kindergeld haben fast alle Eltern, die in Deutschland leben und (ein) Kind(er) erziehen. Informationen zum Kindergeldantrag finden Sie hier.
Die meisten Betreuungsplätze werden zum August (Start des Kindergartenjahres) vergeben, die Vergabe der Plätze läuft Anfang des Jahres und viele Kindertagesstätten haben einen Anmeldeschluss im Dezember für das folgende Kindergartenjahr. Deshalb melden Sie Ihr Kind so früh wie möglich aber spätestens bis Dezember in möglichst mehreren Kitas an.
Setzen Sie sich bitte vor dem Termin mit Ihrem Dozierenden in Verbindung und erkundigen Sie sich, ob ein Attest des Kinderarztes notwendig ist und ob es die Möglichkeit einer sog. Ersatzleistung gibt. Die Schutzbestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung §21(2) setzen die Erkrankung eines nahen Angehörigen mit einer eigenen Erkrankung gleich. Bei einer leichten Erkrankung Ihres Kindes und wenn Sie sich und Ihr Kind dazu in der Lage fühlen, wäre auch die „Kinderbetreuung in Notfällen“ eine denkbare Lösungsoption.
L
Unter dem Motto „Alle brauchen Zeit zum Lernen“ unterstützt die Universität Studierende mit Kind samstags mit einer kostenlosen Kinderbetreuung im Lern- und Studiengebäude (LSG).
M
In der Regel nicht,
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Studentinnen. Umfangreiche Informationen und alle Ansprechpersonen an der Universität finden Sie hier.
Sie müssen einen kompletten Antrag abgeben, bekommen aber nur die Mehrbedarfssätze.
- Mehrbedarf wegen Schwangerschaft (ab der 13. Schwangerschaftswoche,17% der maßgeblichen Regelleistung)
- Mehrbedarf für alleinerziehende Studierende (36% der Regelleistung bei min.1 Kind unter 7 Jahren oder 2 Kindern unter 16; 12% der Regelleistung bei min.1 Kind über 7 Jahren)
S
Sprechen Sie darüber! Mit uns familienservice@zvw.uni-goettingen.de, mit den Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Fakultät oder Ihrer Studienfachberatung.
Kinder bis 6 Jahre können Sie mit dem Semesterticket mitnehmen
W
Wirtschaftliche Jugendhilfe können Sie beim Jugendamt der Stadt Göttingen oder in Ihrer Heimatgemeinde beantragen, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, übernimmt das Jugendamt Ihre Elternbeiträge für die Kita oder die Tagespflegeperson.
Z
Nein. Die Universität ist eine Behörde und benötigt für jeden Abrechnungsprozess einen Originalantrag, der unterschrieben ist.