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Press release: Nur ein Drittel der strafrechtlich sanktionierten Personen wird rückfällig

Nr. 60/2004 - 04.03.2004

Kriminologen der Universitäten Göttingen und Konstanz legen erste Statistik vor
(pug) Der Göttinger Kriminologe Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle von der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität hat gemeinsam mit seinen Kollegen Prof. Dr. Wolfgang Heinz und Peter Sutterer von der Universität Konstanz die Rückfallhäufigkeit von strafrechtlich verfolgten Personen untersucht. Anhand der Daten aus dem Bundeszentralregister haben die Wissenschaftler über vier Jahre hinweg knapp eine Million Personen, die im Jahr 1994 strafrechtlich sanktioniert oder aus der Haft entlassen wurden, überprüft. Diese erste umfassende Rückfallstatistik in Deutschland, die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben wurde, informiert über Rückfallraten in Abhängigkeit von Sanktion, Delikt, Vorstrafen, Alter und Geschlecht der Bestraften. Zu den markanten Ergebnissen der Studie zählt, dass nur jeder Dritte erneut straffällig wird, dass diejenigen mit Bewährungsstrafen besser abschneiden als solche, die eine Freiheits- oder Jugendstrafe verbüßten und dass bei Rückfällen wegen der minderen Schwere der Taten überwiegend keine Freiheitsstrafe vollstreckt wird.
Die Ergebnisse sind in der Studie „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen. Eine kommentierte Rückfallstatistik“ zusammengefasst worden, die im Internet unter www.bmj.bund.de/images/11745.pdf abrufbar ist.

Kontaktadresse:
Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle
Georg-August-Universität Göttingen
Juristische Fakultät
Abteilung Kriminologie
Goßlerstraße 15a, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-4866, Fax (0551) 39-9241
e-mail: abtkrim@uni-goettingen.de
Internet: www.jura.uni-goettingen.de