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Press release: Rechtswissenschaft in der Zukunft

Nr. 121/2001 - 09.05.2001

(pug) Im Rahmen der öffentlichen Ringvorlesung „Wissenschaften 2001 – Diagnosen und Prognosen“ referiert Prof. Dr. Christian Starck am 15.5.2001 in der Aula am Wilhelmsplatz ab 18.15 Uhr über das Thema „Die Rechtswissenschaft in der Zukunft.“ In seinem Vortrag untersucht Prof. Starck den Einfluss aktueller gesellschaftlicher Tendenzen auf die Entwicklung der Rechtswissenschaft. „Im einzelnen sind dies die Europäi-sierung bzw. Globalisierung, die Individuali-sierung und die Utilitarisierung“, erklärt der Göttinger Jurist.
Noch stärker als die Globalisierung fordere die Europäisierung des Rechts die Rechtswissenschaft her-aus, so Starck. Die Angleichung von Rechtsystemen sei eine Sache, die nicht von oben verfügt wer-den dürfe, sondern von unten - das heißt auch von der Rechtswissenschaft - erarbeitet werden müsse.
An den Beispielen genetischer Fingerabdruck und Umweltschutz wird Starck erläutern, wie problematisch es ist, allgemeine Regeln für die Ein-schränkung der Grundrechte zum Schutze der Rechte anderer und der Gemeinwohl-güter zu entwickeln. „Im Zuge einer fortschreitenden Individualisierung der Gesellschaft ist diese Aufgabe für die Rechtswissenschaft nicht einfacher geworden“, erläutert Prof. Starck. Mit Utilitarisierung wird eine Tendenz bezeichnet, wonach das Recht an seiner Nützlichkeit gemessen wird. An Beispielen aus der Biomedizin werden die Gren-zen dieses Denkens in der Rechtsdogmatik verdeutlicht.
Christian Starck habilitierte sich 1969 in Würzburg. Seit 1971 ist er ordentlicher Professor für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen.

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Weitere Informationen
Prof. Dr. Christian Starck
Email: c.starck@jura.uni-goettingen.de